28. August 2026
Unternehmensberatung: Ausschreibungen der öffentlichen Hand finden und gewinnen

Warum Beratungsausschreibungen selten unter „Unternehmensberatung“ stehen
„Wo finde ich Ausschreibungen für Unternehmensberatung, und warum zeigt mir die Suche fast nichts an?“ Die Antwort liegt im Suchwort. Am 02.10.2026 fand die Volltextsuche nach „Unternehmensberatung“ in der aufträge.io-Datenbank 3 laufende Ausschreibungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Suche nach „Beratung“ fand 318, davon 283 in Deutschland, 7 in Österreich und 28 in der Schweiz (Quelle: aufträge.io-Datenbank, Länderzuordnung der Plattform, Stand 02.10.2026). Der Artikel kommt von aufträge.io, der Entscheidungsplattform für öffentliche Aufträge in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Tabelle: Beratung, Consulting, Unternehmensberatung: ein Markt, fünf Suchwörter
| Suchwort | Laufende Ausschreibungen am 02.10.2026 |
|---|---|
| Unternehmensberatung | 3 |
| Managementberatung | 4 |
| Consulting | 27 |
| Beratungsleistungen | 63 |
| Beratung | 318 |
Quelle: aufträge.io-Datenbank, Volltextsuche, Länderzuordnung der Plattform (Deutschland, Österreich, Schweiz), Stand 02.10.2026. Die Zahlen sind eine Momentaufnahme und ändern sich täglich. Die Suche findet das Wort auch in der Kurzbeschreibung der Plattform und im Namen des Auftraggebers. Nicht jeder Treffer ist ein Auftrag für Unternehmensberater.
Ausschreibungen für Unternehmensberatung veröffentlichen öffentliche Auftraggeber in Deutschland, Österreich und der Schweiz über ihre Vergabeportale, in Deutschland und Österreich oberhalb der EU-Schwelle zusätzlich EU-weit. Das Wort „Unternehmensberatung“ trug am 02.10.2026 keine der laufenden Ausschreibungen im Titel; bei den drei Treffern steht es in der Kurzbeschreibung der Plattform (Quelle: aufträge.io-Datenbank). Die Titel heißen zum Beispiel „Strategie- und Managementberatung“ oder „Beratungsleistungen“, und das CPV-Vokabular der Verordnung (EG) Nr. 213/2008 kennt für Beratung mehr als ein Dutzend Codes. Rechtlich sind es in Deutschland Dienstleistungsaufträge (§ 103 Abs. 4 GWB). Gemeint sind in diesem Artikel alle Beratungsdienstleistungen und Beraterleistungen, die Unternehmensberater, Beratungsfirmen und Consulting-Häuser für die öffentliche Hand erbringen.
Der Markt für öffentliche Dienstleistungsaufträge, zu denen Beratung gehört, ist groß. Die Vergabestatistik des Bundeswirtschaftsministeriums zählt für 2024 in Deutschland 60.190 gemeldete Dienstleistungsaufträge mit einem Volumen von 44,47 Milliarden Euro, knapp 33 Prozent des gemeldeten Auftragsvolumens. Eine Zahl nur für Unternehmensberatung weist der Bericht nicht aus.
Dieser Artikel richtet sich an Beratungsunternehmen, die öffentliche Aufträge in Deutschland, Österreich oder der Schweiz gewinnen wollen: an Geschäftsführer und Partner, an Vertrieb und Bid-Management, an die Berater, die das Konzept schreiben (Solution-Architekten), an Juristen und an die kaufmännische Leitung. Er ist für das erste Angebot geschrieben und für das Haus, das seine Rahmenvereinbarungen verteidigt. Die Fachbegriffe erklärt der nächste Abschnitt. Was der Artikel für Ihre Rolle heißt, steht in einer eigenen Tabelle.
Hinweis: Dieser Artikel ist eine Marktübersicht für Bieter und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die verlinkten amtlichen Texte in der jeweils geltenden Fassung. Rechtsstand: 02.10.2026, Plattformzahlen mit Stichtag im Text.
Was Sie aus diesem Artikel mitnehmen:
- CPV-Codes: 79410000-1 ist der Code für Unternehmens- und Managementberatung. Beratungsaufträge stehen aber auch unter Evaluierung, Projektmanagement, IT-Beratung und Forschung.
- Verfahren in Deutschland oberhalb der EU-Schwelle: Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ist zulässig, wenn der Auftrag konzeptionelle oder innovative Lösungen umfasst (§ 14 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Im offenen Verfahren beträgt die Angebotsfrist mindestens 35 Tage, bei elektronischer Angebotsabgabe auf 30 Tage verkürzbar (§ 15 Abs. 2 und 4 VgV).
- Rahmenvereinbarungen: Höchstens vier Jahre in Deutschland oberhalb der EU-Schwelle (§ 21 Abs. 6 VgV) und in Österreich (§ 154 Abs. 4 BVergG 2018), höchstens fünf Jahre für Rahmenverträge des Schweizer Bundes (Art. 25 Abs. 3 BöB). Alle drei Regeln lassen begründete Ausnahmen zu; für Sektorenauftraggeber in Deutschland oberhalb der EU-Schwelle und in Österreich gelten längere Höchstlaufzeiten. Unterhalb der deutschen EU-Schwelle nennt die Unterschwellenvergabeordnung sechs Jahre; freiberufliche Leistungen regelt sie gesondert (§ 50 UVgO). Besteht der Bedarf weiter, wird neu vergeben.
- Wettbewerb: Im Schnitt 5,2 Bieter je Vergabe in der Berufsgruppe Beratung, Recht und Finanzen (Quelle: aufträge.io-Datenbank, Deutschland, Österreich und Schweiz, 2024 bis 2026, Stand 02.10.2026).
- Endende Verträge: 1.538 Verträge dieser Berufsgruppe enden in Deutschland in den nächsten zwölf Monaten, 189 in Österreich und 118 in der Schweiz (Quelle: aufträge.io-Datenbank, Stand 02.10.2026).
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Öffentliche Aufträge für Unternehmensberater: die wichtigsten Begriffe
Wer zum ersten Mal ein Angebot an die öffentliche Hand schreibt, trifft auf ein eigenes Vokabular. Diese Tabelle erklärt die Begriffe des Artikels, jeweils mit der Fundstelle.
Tabelle: Begriffe des Vergabeverfahrens
| Begriff | Was er bedeutet | Fundstelle |
|---|---|---|
| Öffentlicher Auftrag | Entgeltlicher Vertrag zwischen einem öffentlichen Auftraggeber und einem Unternehmen über die Beschaffung von Leistungen. Beratung ist ein Dienstleistungsauftrag. | § 103 Abs. 1 und 4 GWB |
| CPV-Code | Nummer aus dem Gemeinsamen Vokabular für öffentliche Aufträge, einem einheitlichen Klassifikationssystem, mit dem Auftraggeber den Auftragsgegenstand beschreiben. | Verordnung (EG) Nr. 213/2008, Erwägungsgrund 1 |
| Oberschwelle und Unterschwelle | Erreicht der geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer den EU-Schwellenwert, gilt das EU-weite Vergaberecht (Oberschwelle). Unterhalb davon liegt die Unterschwelle. | § 106 Abs. 1 GWB |
| Offenes Verfahren | Der Auftraggeber fordert eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf. | § 119 Abs. 3 GWB |
| Teilnahmewettbewerb | Vorstufe vor dem Angebot: Der Auftraggeber fordert öffentlich zur Teilnahme auf und wählt nach objektiven, transparenten und nichtdiskriminierenden Kriterien die Unternehmen aus, die er zur Abgabe von Angeboten auffordert. | § 119 Abs. 4 GWB |
| Verhandlungsverfahren | Der Auftraggeber wendet sich an ausgewählte Unternehmen, um mit einem oder mehreren von ihnen über die Angebote zu verhandeln. | § 119 Abs. 5 GWB |
| Eignungskriterien | Sie entscheiden, welche Unternehmen für den Auftrag geeignet sind. Sie betreffen ausschließlich die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit. | § 122 Abs. 2 GWB |
| Zuschlagskriterien | Sie entscheiden, welches Angebot gewinnt. Kriterien und Gewichtung müssen in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen stehen. | § 127 Abs. 1 und 5 GWB |
| Rahmenvereinbarung | Vereinbarung, die die Bedingungen für die Aufträge festlegt, die während eines bestimmten Zeitraums vergeben werden sollen, insbesondere den Preis. Die Aufträge daraus heißen Einzelaufträge. | § 103 Abs. 5 GWB, § 21 Abs. 2 VgV |
| Los | Teil eines Auftrags: in der Menge aufgeteilt (Teillos) oder getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlos). | § 97a Abs. 1 GWB |
| Bietergemeinschaft | Mehrere Unternehmen geben gemeinsam ein Angebot ab. Sie sind wie Einzelbieter zu behandeln. | § 43 Abs. 2 VgV |
| Eignungsleihe | Ein Bieter nimmt für seine Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch. | § 47 Abs. 1 VgV |
| Bieterfrage | Frage eines Unternehmens an den Auftraggeber während der Angebotsfrist. Die Verordnung spricht von zusätzlichen Informationen. | § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV |
| Vergabebekanntmachung | Mitteilung über den vergebenen Auftrag, die der Auftraggeber oberhalb der EU-Schwelle spätestens 30 Tage nach der Vergabe an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union übermittelt. | § 39 Abs. 1 VgV |
| TED | „Online-Version des ‚Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union‘ für das europäische öffentliche Auftragswesen“ | ted.europa.eu |
| Bestandslieferant | Das Unternehmen, das den Vertrag derzeit hält. Sprachgebrauch der Bieter, kein Begriff des Gesetzes. |
Die Rechtsstellen betreffen Deutschland oberhalb der EU-Schwelle. Die Regeln für Österreich und die Schweiz stehen in den Tabellen der folgenden Abschnitte.
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Wie groß ist der öffentliche Markt für Beratungsdienstleistungen?
Die Vergabestatistik zählt für 2024 in Deutschland 60.190 gemeldete Dienstleistungsaufträge mit 44,47 Milliarden Euro; eine Zahl nur für Unternehmensberatung weist der Bericht nicht aus. Meldepflichtig waren im Berichtsjahr 2024 Aufträge öffentlicher Auftraggeber ab 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer; nach der heute geltenden Fassung liegt die Grenze bei über 50.000 Euro (§ 2 Abs. 2 VergStatVO). Die Daten liefern nach Angabe des Berichts „noch kein vollständiges Bild aller Vergaben in Deutschland“. Die Vergabestatistik für das Gesamtjahr 2024 zählt insgesamt 199.334 öffentliche Aufträge und Konzessionen mit 135,2 Milliarden Euro. Dienstleistungsaufträge machen 30,2 Prozent der Vergaben und 32,89 Prozent des Volumens aus.
Das Volumen liegt in der Oberschwelle, die Stückzahl darunter. 13.832 Dienstleistungsaufträge über dem EU-Schwellenwert kamen auf 40,65 Milliarden Euro, 46.358 darunter auf 3,82 Milliarden Euro (Vergabestatistik 2024, Tabellen 2.2 und 3.2). Welche Schwelle für welchen Auftraggeber gilt, steht im Beitrag EU-Schwellenwerte 2026.
Nach CPV-Abteilungen weist die Statistik nur Nennungen aus, kein Volumen. Die Beschaffung von Beratungsdienstleistungen verteilt sich dabei auf mehrere Abteilungen. Die Abteilung 79 „Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit“ wurde 2024 8.236-mal genannt und liegt damit auf Rang 5 der CPV-Abteilungen, bei insgesamt 245.907 Nennungen. Die Abteilung 72 „IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung“ kam auf 6.778 Nennungen (Vergabestatistik 2024, Tabelle 9.1.1).
Tabelle: Berufsgruppe Beratung, Recht und Finanzen im Jahr 2025
Die aufträge.io-Datenbank ordnet Bekanntmachungen Berufsgruppen zu. Die Gruppe „Beratung, Recht & Finanzen“ ist breiter als Unternehmensberatung: Unter den Unternehmen mit den meisten Zuschlägen dieser Gruppe standen 2025 auch Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Versicherer und Personaldienstleister.
| Land | Ausschreibungen 2025 | Vergaben 2025 | Auftraggeber mit Bekanntmachungen |
|---|---|---|---|
| Deutschland | 3.534 | 2.581 | 1.417 |
| Österreich | 448 | 908 | 300 |
| Schweiz | 557 | 431 | 262 |
Quelle: aufträge.io-Datenbank, Stand 02.10.2026. Unsere Einordnung: In Österreich liegen die Vergaben über den Ausschreibungen. Ein Grund dafür: Auftraggeber im Vollziehungsbereich des Bundes müssen vergebene Aufträge ab 50.000 Euro bekannt geben, auch nach einer Direktvergabe ohne vorherige Bekanntmachung (§ 66 Abs. 1 in Verbindung mit § 46 Abs. 1 BVergG 2018).
Zu den Auftraggebern mit den meisten Vergaben dieser Berufsgruppe zählten 2025 in Deutschland die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (105), die DB InfraGO AG (76), die Fraunhofer-Gesellschaft (54), die Bundesagentur für Arbeit (51) und das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (46). In Österreich waren es ASFINAG (60), ÖBB-Infrastruktur AG (49), Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft (34), Stadt Wien (31) und Münze Österreich (30) (Quelle: aufträge.io-Datenbank, Stand 02.10.2026).
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Welche CPV-Codes gelten für Unternehmensberatung?
Der CPV-Code für Unternehmensberatung ist 79410000-1 „Unternehmens- und Managementberatung“, übergeordnet steht 79400000-8 „Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste“. Die Codes stammen aus dem Gemeinsamen Vokabular für öffentliche Aufträge, Verordnung (EG) Nr. 213/2008, Anhang I.
Tabelle: Ausgewählte CPV-Codes der Gruppe 794 und angrenzende Codes
| CPV-Code | Amtliche Bezeichnung |
|---|---|
| 79400000-8 | Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste |
| 79410000-1 | Unternehmens- und Managementberatung |
| 79411000-8 | Allgemeine Managementberatung |
| 79411100-9 | Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung |
| 79412000-5 | Beratung im Bereich Finanzverwaltung |
| 79413000-2 | Marketing-Beratung |
| 79414000-9 | Beratung im Bereich Personalverwaltung |
| 79415000-6 | Beratung in der Produktionsleitung |
| 79418000-7 | Beschaffungsberatung |
| 79419000-4 | Beratung in Sachen Evaluierung |
| 79420000-4 | Dienstleistungen im Bereich Unternehmensleitung |
| 79421000-1 | Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten |
| 72220000-3 | Systemberatung und technische Beratung |
| 72224000-1 | Beratung im Bereich Projektleitung |
| 73200000-4 | Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung |
| 71310000-4 | Technische Beratung und Konstruktionsberatung |
| 79310000-0 | Marktforschung |
Ein Code reicht nicht. An die deutsche Vergabestatistik ist ein CPV-Code verpflichtend zu melden, ein zweiter oder dritter ist freiwillig (Vergabestatistik 2024, Tabelle 9.1.1, Fußnote). Wer nur 79410000-1 beobachtet, sieht einen Ausschnitt.
Das zeigt ein Beispiel aus dem EU-Amtsblatt: Die KfW Bankengruppe hat ihre Rahmenvereinbarung „Strategie- und Managementberatung (Los 1)“ unter 79400000, 79410000 und 79411000 gemeldet (TED 444853-2026). Die Universitätsmedizin Göttingen meldete ihren Auftrag mit dem Titel „Rahmenvereinbarung für die Strategie- und Managementberatung sowie die operative KHZG-Umsetzung“ nur unter 79400000 (TED 680613-2024).
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In welchem Verfahren werden Beratungsleistungen vergeben?
Oberhalb der EU-Schwelle stehen dem Auftraggeber in Deutschland das offene und das nicht offene Verfahren nach seiner Wahl zur Verfügung; ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ist zulässig, wenn „der Auftrag konzeptionelle oder innovative Lösungen umfasst“ (§ 14 Abs. 2 und Abs. 3 Nr. 2 VgV). Die KfW Bankengruppe hat ihre Strategie- und Managementberatung 2026 in diesem Verfahren vergeben (TED 444853-2026).
Die EU-Schwelle für Liefer- und Dienstleistungsaufträge liegt 2026 und 2027 bei 140.000 Euro für zentrale Regierungsbehörden und 216.000 Euro für alle anderen öffentlichen Auftraggeber, jeweils ohne Umsatzsteuer (Delegierte Verordnung (EU) 2025/2152).
Fristen im offenen Verfahren und im Teilnahmewettbewerb
Die Angebotsfrist beträgt im offenen Verfahren mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung (§ 15 Abs. 2 VgV). Der Auftraggeber kann sie um fünf Tage auf 30 Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert (§ 15 Abs. 4 VgV).
Im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb steht vor dem Angebot der Teilnahmeantrag. Die Frist dafür beträgt mindestens 30 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung (§ 17 Abs. 2 VgV).
Bieterfragen
Ergänzende Auskünfte erteilen die öffentlichen Auftraggeber, sofern sie rechtzeitig angefordert worden sind, spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist, in beschleunigten Verfahren vier Tage (Art. 53 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Kommt die Auskunft in Deutschland später, ist die Angebotsfrist zu verlängern, außer die Information ist für das Angebot unerheblich (§ 20 Abs. 3 VgV).
Unterhalb der Schwelle
Für freiberufliche Leistungen sieht die Unterschwellenvergabeordnung vor, dass sie „grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben“ sind und „so viel Wettbewerb zu schaffen“ ist, wie nach der Natur des Geschäfts möglich (§ 50 UVgO). Die UVgO gilt, soweit Bund oder Land sie in Kraft gesetzt haben.
Tabelle: Verfahren und Zuschlag in Österreich und der Schweiz
| Thema | Österreich (BVergG 2018) | Schweiz (BöB, Bund) |
|---|---|---|
| Beratung im Gesetz | „Geistige Dienstleistungen“: Lösung einer Aufgabe durch geistige Arbeit, keine vollständige Leistungsbeschreibung möglich (§ 2 Z 17) | keine Definition wie in Österreich; „Unternehmungsberatung und verbundene Dienstleistungen“ steht in der Liste der Dienstleistungen im Staatsvertragsbereich (BöB Anhang 3 Ziff. 1 Nr. 18) |
| Verfahrenswahl | Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung: in der Oberschwelle, wenn der Auftrag konzeptionelle oder innovative Lösungen umfasst (§ 34 Z 2); in der Unterschwelle ohne diese Voraussetzung (§ 44 Abs. 1) | Einladungsverfahren ab 150.000 Franken, offenes oder selektives Verfahren ab 230.000 Franken (BöB Anhang 4) |
| Direkt an ein Unternehmen | Direktvergabe unter dem Betrag des § 12 Abs. 1 Z 1, derzeit 140.000 Euro; über 50.000 Euro Bemühen um drei Angebote oder unverbindliche Preisauskünfte (§ 46 Abs. 2 und 4) | freihändiges Verfahren unter 150.000 Franken (BöB Anhang 4) |
| Zuschlag | grundsätzlich an das technisch und wirtschaftlich günstigste Angebot; niedrigster Preis nur bei eindeutig und vollständig beschriebenen Leistungen (§ 91 Abs. 4) | „Das vorteilhafteste Angebot erhält den Zuschlag“ (Art. 41 BöB); Kriterien u. a. Fachkompetenz und Effizienz der Methodik (Art. 29 Abs. 1 BöB) |
Dass Beratungsleistungen in Österreich geistige Dienstleistungen sind, steht so nicht im Gesetz. Es ist unsere Einordnung anhand der Definition in § 2 Z 17. Die frühere Sonderregel, geistige Dienstleistungen ohne Bekanntmachung an einen einzigen Unternehmer zu vergeben, gilt seit 1. März 2026 nicht mehr (§ 44 in der Fassung BGBl. I Nr. 8/2026).
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Wonach entscheidet der Auftraggeber: Preis oder Qualität?
Der Zuschlag geht in Deutschland an das wirtschaftlichste Angebot, ermittelt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses (§ 58 Abs. 1 und 2 VgV). Für Beratungsprojekte wichtig ist ein Kriterium, das die Verordnung ausdrücklich nennt: „die Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals, wenn die Qualität des eingesetzten Personals erheblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung haben kann“ (§ 58 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 VgV).
Bei Beratung kann der Auftraggeber also das Team bewerten. Wie er die einzelnen Zuschlagskriterien gewichtet, gibt er in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen an (§ 58 Abs. 3 VgV). Seit 1. Juli 2026 nennt § 58 Abs. 2 VgV als weiteres mögliches Kriterium „Aspekte der digitalen Souveränität“ (eingefügt durch das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge, BGBl. 2026 I Nr. 137).
Bei der Eignung sind dem Auftraggeber Grenzen gesetzt. Ein verlangter Mindestjahresumsatz darf das Zweifache des geschätzten Auftragswerts nur überschreiten, wenn aufgrund der Art des Auftragsgegenstands spezielle Risiken bestehen (§ 45 Abs. 2 VgV). Referenzen beziehen sich auf die in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen; der Auftraggeber kann ältere Leistungen zulassen, um ausreichend Wettbewerb sicherzustellen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
Aus meiner Praxis: Ausschreibungen lese ich seit 25 Jahren gleich. Zuerst die Zuschlagskriterien, dann jede Stelle, die sie berührt. Und bevor wir ein Angebot geschrieben haben, haben wir mindestens zehn Bieterfragen gestellt.
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Wie lange laufen Rahmenvereinbarungen über Beratungsleistungen?
Eine Rahmenvereinbarung darf in Deutschland oberhalb der EU-Schwelle höchstens vier Jahre laufen, es sei denn, es liegt ein im Gegenstand der Rahmenvereinbarung begründeter Sonderfall vor (§ 21 Abs. 6 VgV). Unterhalb der Schwelle nennt die Unterschwellenvergabeordnung sechs Jahre (§ 15 Abs. 4 UVgO). Freiberufliche Leistungen, zu denen Unternehmensberatung zählen kann, regelt die UVgO gesondert (§ 50 UVgO); nach den Erläuterungen des Bundeswirtschaftsministeriums ist der Auftraggeber dort an die übrigen Vorschriften der UVgO nicht gebunden. Für Sektorenauftraggeber gelten oberhalb der EU-Schwelle acht Jahre (§ 19 Abs. 3 SektVO). Für Bieter ist das ein Kalender: Jede Rahmenvereinbarung hat ein Enddatum. Besteht der Bedarf weiter, folgt eine neue Vergabe.
Für die Planung gilt: Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen ist „so genau wie möglich zu ermitteln und bekannt zu geben, braucht aber nicht abschließend festgelegt zu werden“ (§ 21 Abs. 1 Satz 2 VgV).
Tabelle: Höchstlaufzeit von Rahmenvereinbarungen
| Land | Höchstlaufzeit | Ausnahme | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Deutschland, oberhalb der EU-Schwelle | vier Jahre | im Gegenstand der Rahmenvereinbarung begründeter Sonderfall | § 21 Abs. 6 VgV |
| Deutschland, oberhalb der EU-Schwelle: soziale und andere besondere Dienstleistungen | acht Jahre | im Gegenstand der Rahmenvereinbarung begründeter Sonderfall | § 65 Abs. 2 VgV |
| Deutschland, unterhalb der Schwelle | sechs Jahre | im Gegenstand der Rahmenvereinbarung begründeter Sonderfall | § 15 Abs. 4 UVgO, soweit Bund oder Land die UVgO in Kraft gesetzt haben; freiberufliche Leistungen regelt § 50 UVgO gesondert |
| Deutschland, oberhalb der EU-Schwelle: Sektorenauftraggeber | acht Jahre | angemessen begründete Sonderfälle | § 19 Abs. 3 SektVO |
| Österreich, öffentliche Auftraggeber | vier Jahre | wenn ausnahmsweise sachlich gerechtfertigt, Gründe sind festzuhalten | § 154 Abs. 4 BVergG 2018 |
| Österreich, Sektorenauftraggeber | acht Jahre | wenn ausnahmsweise sachlich gerechtfertigt, Gründe sind festzuhalten | § 315 Abs. 3 BVergG 2018 |
| Schweiz (Bund), im Gesetz „Rahmenvertrag“ | fünf Jahre, keine automatische Verlängerung | in begründeten Fällen länger | Art. 25 Abs. 3 BöB |
Wann wird ausgeschrieben, wann vergeben?
Im Durchschnitt der letzten fünf Jahre wurden in der Berufsgruppe Beratung, Recht und Finanzen die meisten Ausschreibungen im September veröffentlicht (340), gefolgt von August (336) und Juli (326); am wenigsten im Januar (219). Die meisten Zuschläge fielen im Dezember (349), vor Oktober (281) und November (264) (Quelle: aufträge.io-Datenbank, Deutschland, Österreich und Schweiz, Stand 02.10.2026).
In den nächsten zwölf Monaten enden in dieser Berufsgruppe 1.538 Verträge in Deutschland, 189 in Österreich und 118 in der Schweiz (Quelle: aufträge.io-Datenbank, Stand 02.10.2026). Das Vertragsende ist dabei teils aus Beginn und Laufzeit errechnet.
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Wo werden Beratungsausschreibungen veröffentlicht?
Beratungsausschreibungen der öffentlichen Hand erscheinen auf den Vergabeportalen der Auftraggeber, in Deutschland und Österreich oberhalb der EU-Schwelle zusätzlich im EU-Amtsblatt (TED). In Deutschland teilt der Auftraggeber oberhalb der Schwelle seine Vergabeabsicht in einer Auftragsbekanntmachung mit (§ 37 Abs. 1 VgV), veröffentlicht wird sie durch das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (§ 40 Abs. 2 VgV). Ohne Auftragsbekanntmachung läuft das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (§ 17 Abs. 5 VgV). Im nicht offenen Verfahren und im Verhandlungsverfahren kann der Auftraggeber unter den Voraussetzungen des § 38 Abs. 4 VgV auf die Auftragsbekanntmachung verzichten, wenn er zuvor eine Vorinformation veröffentlicht hat, die zur Interessensbekundung auffordert; für oberste Bundesbehörden gilt das nicht.
Deutschland: Vergebene Aufträge der Oberschwelle übermittelt der Auftraggeber spätestens 30 Tage nach der Vergabe oder nach dem Abschluss einer Rahmenvereinbarung als Vergabebekanntmachung an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (§ 39 Abs. 1 VgV). Dort steht, wer gewonnen hat. Einzelne Angaben darf der Auftraggeber weglassen, etwa wenn die Veröffentlichung den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden würde (§ 39 Abs. 6 VgV). Einzelaufträge aus einer Rahmenvereinbarung muss der Auftraggeber nicht bekannt machen (§ 39 Abs. 4 VgV). Geplante Vergaben kann der Auftraggeber mit einer Vorinformation ankündigen (§ 38 Abs. 1 VgV).
Österreich: Das Unternehmensserviceportal bietet die Bekanntmachungen kostenlos und durchsuchbar an (§ 54 Abs. 2 BVergG 2018). Die Ausschreibungssuche des USP findet nach eigener Angabe „alle Bekanntmachungen und Bekanntgaben für Aufträge von öffentlichen Auftraggebern“; die Teilnahme läuft über die jeweilige Ausschreibungsplattform. Bekanntmachungen auf Unionsebene übermittelt der öffentliche Auftraggeber dem Amt für Veröffentlichungen (§ 56 BVergG 2018). Den Bedarf des Bundes bündelt die Bundesbeschaffung GmbH, deren gesetzlicher Zweck die „Volumens- und Bedarfsbündelung zur Optimierung der Einkaufsbedingungen des Bundes“ ist (§ 2 Abs. 1 BB-GmbH-Gesetz).
Schweiz: Im offenen und im selektiven Verfahren veröffentlicht die Auftraggeberin Ausschreibung und Zuschlag auf einer gemeinsam von Bund und Kantonen betriebenen Internetplattform (Art. 48 Abs. 1 BöB). Das ist simap.ch, nach Angabe der Beschaffungskonferenz des Bundes „das offizielle amtliche Publikationsorgan des Bundes im öffentlichen Beschaffungswesen“. Für Einladungsverfahren sieht Art. 48 Abs. 1 BöB keine Veröffentlichung vor. Anbieterinnen aus Staaten, denen gegenüber sich die Schweiz zum Marktzutritt verpflichtet hat, sind im Rahmen dieser Verpflichtungen zugelassen (Art. 6 Abs. 1 BöB).
Ausschreibungen im DACH-Raum und die Marktintelligenz dahinter
aufträge.io bündelt über 200 Vergabeportale aus Deutschland, Österreich und der Schweiz und bewertet jede Ausschreibung nach der Passung zum Unternehmensprofil. Dazu kommt die Marktintelligenz hinter der Ausschreibung: bisherige Gewinner, Vertragslaufzeiten und endende Verträge als Frühwarnsystem (Fakten zu aufträge.io).
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Einzelbieter, Bietergemeinschaft oder Subunternehmer?
Alle drei Wege sind gesetzlich vorgesehen: Bietergemeinschaften sind in Deutschland „wie Einzelbewerber und -bieter zu behandeln“ (§ 43 Abs. 2 VgV), und ein Bieter kann für seine Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe, § 47 Abs. 1 VgV). Subunternehmer heißen in der deutschen Vergabeverordnung Unterauftragnehmer (§ 36 VgV).
Für Beratungshäuser gilt dabei eine Einschränkung. Berufliche Erfahrung und Befähigungsnachweise lassen sich nur von Unternehmen leihen, die die Leistung auch erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 Satz 3 VgV). Eine Referenz ohne den Partner, der sie erarbeitet hat, zählt nicht.
Tabelle: Bietergemeinschaft, Eignungsleihe und Subunternehmer in Deutschland, Österreich und der Schweiz
| Weg | Deutschland | Österreich | Schweiz (Bund) |
|---|---|---|---|
| Bietergemeinschaft | wie Einzelbieter zu behandeln (§ 43 Abs. 2 VgV) | zulässig, sofern nicht aus sachlichen Gründen ausgeschlossen; solidarische Leistungserbringung (§ 21 Abs. 2 BVergG 2018) | zugelassen, soweit nicht ausgeschlossen oder beschränkt (Art. 31 Abs. 1 BöB) |
| Eignungsleihe (Kapazitäten anderer) | § 47 Abs. 1 VgV | § 86 BVergG 2018 | Subunternehmerinnen nach Art. 31 Abs. 1 BöB |
| Subunternehmer | Auftraggeber kann auffordern, die Auftragsteile für Unteraufträge zu benennen (§ 36 Abs. 1 VgV) | Subunternehmer sind im Angebot bekannt zu geben; Weitergabe des gesamten Auftrags unzulässig (§ 98 BVergG 2018) | die charakteristische Leistung ist grundsätzlich von der Anbieterin zu erbringen (Art. 31 Abs. 3 BöB) |
Für kleinere Beratungen gelten drei Regeln, eine davon ist seit 1. Juli 2026 neu. Leistungen sind in Deutschland in Teillose und Fachlose aufgeteilt zu vergeben; zusammen vergeben werden dürfen mehrere Lose, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Der Losgrundsatz steht seit 1. Juli 2026 in § 97a Abs. 1 und 2 GWB. Mittelständische Interessen sind vornehmlich zu berücksichtigen (§ 97 Abs. 4 GWB). Neu seit 1. Juli 2026: Bei der Auswahl der Eignungskriterien sind „die besonderen Umstände von jungen sowie kleinen und mittleren Unternehmen angemessen zu berücksichtigen“ (§ 42 Abs. 2 VgV in der Fassung des Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge, BGBl. 2026 I Nr. 137).
Wer bei einer laufenden Ausschreibung mitbietet, wird nicht bekannt gemacht: Der Auftraggeber muss die Vertraulichkeit der Teilnahmeanträge und Angebote gewährleisten (§ 5 Abs. 2 VgV). Es lässt sich nur abschätzen. aufträge.io ermittelt dafür zu jeder Ausschreibung mögliche Bieter und unterscheidet sie in Insider (bei diesem Auftraggeber bereits erfolgreich) und Outsider. Grundlage sind historische Vergabedaten, Leistungsspektren und regionale Präsenz (Fakten zu aufträge.io). Daraus lässt sich das Wettbewerbsfeld einschätzen und ableiten, wer als Partner oder Subunternehmer in Frage kommt.
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Praxis-Beispiel: Zwei Beratungsverträge aus dem EU-Amtsblatt
Beide Beispiele sind real und im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die Angaben stammen aus den verlinkten Vergabebekanntmachungen.
KfW Bankengruppe, „Strategie- und Managementberatung (Los 1)“ (TED 444853-2026, veröffentlicht am 29.06.2026): Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, Rahmenvereinbarung über vier Jahre, Schätzmenge 4.200 Beratertage. Eingegangen sind sieben Angebote, geschlossen wurden sechs Verträge. Ein zweites Los betrifft die Fachberatung; ein Bewerber durfte sich nur auf ein Los bewerben.
Universitätsmedizin Göttingen, „Rahmenvereinbarung für die Strategie- und Managementberatung sowie die operative KHZG-Umsetzung“ (TED 680613-2024, veröffentlicht am 08.11.2024): offenes Verfahren, Laufzeit 24 Monate, drei elektronisch eingegangene Angebote, Vertragsschluss am 28.10.2024.
Das Problem: Wer nur laufende Ausschreibungen beobachtet, sieht beide Verträge erst wieder, wenn die Nachfolge bekannt gemacht wird. Dann läuft die Frist.
Die Lösung: Die Vergabebekanntmachung lesen. Sie nennt in beiden Fällen Verfahren, Laufzeit, Zahl der Angebote und den Vertragspartner. Aus Vertragsschluss und Laufzeit ergibt sich, wann der Vertrag endet: in Göttingen rechnerisch Ende Oktober 2026.
Das Ergebnis: Sie kennen Auftraggeber, Vertragspartner und Enddatum, bevor die neue Ausschreibung geschrieben ist. Das ist kein Glück. Das steht im Amtsblatt.
Aus meiner Praxis: Vor jedem Angebot habe ich die Historie des Auftraggebers gelesen. Wer liefert, wer gewinnt, wer den Vertrag hält. Ich habe das 25 Jahre lang selbst gemacht, manuell. Mit dieser Methode stieg unsere Gewinnquote in zwölf Monaten von 0 auf über 35 Prozent.
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Was das für Ihre Rolle heißt
Ein Angebot an die öffentliche Hand ist Teamarbeit. Jede Rolle braucht aus diesem Artikel etwas anderes.
Tabelle: Der wichtigste Punkt je Rolle
| Rolle | Der wichtigste Punkt | Mehr dazu im Abschnitt |
|---|---|---|
| Vertrieb | Jede Rahmenvereinbarung hat ein Enddatum, in Deutschland oberhalb der EU-Schwelle nach höchstens vier Jahren, Sonderfälle ausgenommen (§ 21 Abs. 6 VgV). Die Vergabebekanntmachung zeigt, wer den Vertrag hält, soweit der Auftraggeber die Angabe veröffentlicht (§ 39 Abs. 1 und 6 VgV). | Rahmenvereinbarungen, Veröffentlichung, Praxis-Beispiel |
| Bid-Management | Oberhalb der EU-Schwelle: mindestens 35 Tage Angebotsfrist im offenen Verfahren, bei elektronischer Angebotsabgabe auf 30 Tage verkürzbar (§ 15 Abs. 2 und 4 VgV); im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb mindestens 30 Tage für den Teilnahmeantrag (§ 17 Abs. 2 VgV). Erkannte Verstöße sind binnen zehn Kalendertagen zu rügen; Verstöße, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- oder Angebotsfrist. Sonst ist der Nachprüfungsantrag insoweit unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB). | Verfahren, Bieterfragen; die Rügefrist steht nur in dieser Tabelle |
| Solution-Architekt | Der Auftraggeber kann Organisation, Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten Personals bewerten, wenn dessen Qualität erheblichen Einfluss auf die Ausführung haben kann. Die Gewichtung der Kriterien gibt er vorab an (§ 58 Abs. 2 und 3 VgV). | Preis oder Qualität |
| Jurist | Vier Änderungen aus 2026: Der Losgrundsatz steht seit 1. Juli in § 97a GWB, § 58 Abs. 2 VgV nennt „Aspekte der digitalen Souveränität“ als Zuschlagskriterium, § 42 Abs. 2 VgV verlangt, die Umstände junger sowie kleiner und mittlerer Unternehmen bei den Eignungskriterien angemessen zu berücksichtigen, und in Österreich ist die Sonderregel für geistige Dienstleistungen seit 1. März entfallen (BGBl. I Nr. 8/2026). In Deutschland darf der Vertrag oberhalb der EU-Schwelle erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter geschlossen werden, bei elektronischem Versand nach zehn; für Einzelaufträge aus einer Rahmenvereinbarung gilt das nicht (§ 134 Abs. 2 und 3 GWB). | Verfahren, Preis oder Qualität, Einzelbieter; die Wartefrist steht nur in dieser Tabelle |
| Finanzen | Ein Mindestjahresumsatz über dem Zweifachen des geschätzten Auftragswerts ist nur bei speziellen Risiken zulässig (§ 45 Abs. 2 VgV). Das Volumen einer Rahmenvereinbarung ist so genau wie möglich zu ermitteln und bekannt zu geben, „braucht aber nicht abschließend festgelegt zu werden“ (§ 21 Abs. 1 Satz 2 VgV). Zahlungsziele von mehr als 30 Tagen sind gegenüber öffentlichen Auftraggebern nach § 99 Nr. 1 bis 3 GWB nur wirksam, wenn sie ausdrücklich vereinbart und sachlich gerechtfertigt sind, mehr als 60 Tage sind unwirksam (§ 271a Abs. 2 BGB). | Preis oder Qualität, Rahmenvereinbarungen; die Zahlungsziele stehen nur in dieser Tabelle |
Die Fundstellen dieser Tabelle betreffen Deutschland, bis auf den Hinweis zu Österreich in der Zeile Jurist.
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Häufige Stolpersteine und wie Sie sie umgehen
Nur nach „Unternehmensberatung“ suchen
„Für uns gibt es kaum Ausschreibungen.“ Am 02.10.2026 fand die Volltextsuche nach „Unternehmensberatung“ 3 laufende Ausschreibungen, die Suche nach „Beratung“ 318 (Quelle: aufträge.io-Datenbank, Stand 02.10.2026). Zwei Titel aus dieser Liste: „Beratungsleistungen Zahnmedizin“ einer Berufsgenossenschaft und eine Rahmenvereinbarung eines Verkehrsverbunds „für Beratungsleistungen im Zusammenhang mit allgemeinen Fragen zum ÖPNV in den Jahren 2027-2028“.
Lösung: Nach der Leistung suchen, die Sie erbringen: Organisationsuntersuchung, Evaluierung, Strategie, Projektmanagement. Dazu die allgemeinen Wörter Beratungsleistungen, Managementberatung und Consulting sowie die angrenzenden CPV-Codes aus der Tabelle oben.
Den Vertrag erst sehen, wenn er ausgeschrieben ist
„Die Frist war zu kurz für uns.“ In Deutschland beträgt die Angebotsfrist im offenen Verfahren oberhalb der EU-Schwelle mindestens 35 Tage, bei elektronischer Angebotsabgabe auf 30 Tage verkürzbar (§ 15 Abs. 2 und 4 VgV). In dieser Zeit sind Team, Referenzen und Partner zu klären.
Lösung: Endende Rahmenvereinbarungen Ihrer Zielauftraggeber beobachten. Aus Vertragsschluss und Höchstlaufzeit lässt sich der nächste Termin abschätzen.
Den Bestandslieferanten nicht kennen
„Das war doch schon vorher vergeben.“ In beiden Beispielen oben nennt die Vergabebekanntmachung den Vertragspartner und die Zahl der Angebote. In der Berufsgruppe Beratung, Recht und Finanzen boten im Schnitt 5,2 Unternehmen je Vergabe (Quelle: aufträge.io-Datenbank, Deutschland, Österreich und Schweiz, 2024 bis 2026, Stand 02.10.2026).
Lösung: Vor dem Angebot prüfen, wer den Vertrag hält, wie viele Angebote beim letzten Mal eingingen und ob Sie als Einzelbieter, in einer Bietergemeinschaft oder als Subunternehmer antreten.
Fragen nicht stellen
„Die Unterlagen waren unklar, wir haben trotzdem abgegeben.“ In EU-weiten Verfahren muss der Auftraggeber rechtzeitig angeforderte Auskünfte spätestens sechs Tage vor Fristablauf erteilen, in beschleunigten Verfahren vier Tage (Art. 53 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU).
Lösung: Unklare Eignungs- und Zuschlagskriterien früh als Bieterfrage einreichen. Die Antwort geht an alle Bieter und klärt, worauf es dem Auftraggeber ankommt.
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Fazit und nächste Schritte
Öffentliche Aufträge für Beratungsunternehmen sind zahlreich, aber die Suche nach dem Wort „Unternehmensberatung“ findet nur wenige davon (am 02.10.2026: 3 Treffer gegenüber 318 für „Beratung“). In Deutschland geht der Zuschlag an das wirtschaftlichste Angebot, und der Auftraggeber kann dabei das eingesetzte Team bewerten, wenn dessen Qualität erheblichen Einfluss auf die Ausführung haben kann. Rahmenvereinbarungen haben ein festes Enddatum. Wer Auftraggeber, Vertragspartner und Laufzeiten kennt, bietet vorbereitet.
Ihre nächsten konkreten Schritte:
- Sofort: Die CPV-Codes aus der Tabelle und die Begriffe Ihrer eigenen Leistungen in Ihre Suche aufnehmen, zusätzlich zum Wort „Unternehmensberatung“.
- Diese Woche: Die Vergabebekanntmachungen Ihrer zehn wichtigsten Auftraggeber lesen: wer welche Rahmenvereinbarung hält, wie viele Angebote eingingen, wann sie endet.
- Laufend: Vor jedem Angebot die Zuschlagskriterien zuerst lesen und offene Punkte als Bieterfrage stellen.
- Strategisch: Endende Verträge zwölf Monate im Voraus beobachten und Partner für eine Bietergemeinschaft oder als Subunternehmer früh ansprechen.
Roadmap: In Vorbereitung ist die MCP-Schnittstelle von aufträge.io: Kunden fragen die Plattform dann direkt in ihrem KI-Assistenten ab, etwa „Welche Ausschreibungen passen diese Woche zu uns?“ oder „Welche Rahmenverträge in unserem Segment enden in den nächsten zwölf Monaten?“, mit denselben Daten wie in der Oberfläche. Start für Kunden in den nächsten Wochen.
aufträge.io zeigt neben den laufenden Ausschreibungen, wer bisher gewonnen hat und welche Verträge enden: Marktintelligenz für Ausschreibungen im DACH-Raum. Wenn Sie wissen wollen, welche Beratungsausschreibungen zu Ihrem Haus passen und welche Rahmenvereinbarungen Ihrer Zielauftraggeber als Nächstes enden, dann ist das der richtige Zeitpunkt für einen Blick auf Ihre Zahlen.
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Weiterlesen: IT-Ausschreibungen finden und EU-Schwellenwerte 2026.
Häufige Fragen
Welcher CPV-Code gilt für Unternehmensberatung?
Der CPV-Code für Unternehmens- und Managementberatung ist 79410000-1, die übergeordnete Gruppe 79400000-8. Für allgemeine Managementberatung gilt 79411000-8. Beratungsaufträge stehen auch unter 79419000-4 (Beratung in Sachen Evaluierung), 79421000-1 (Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten) und 72220000-3 (Systemberatung und technische Beratung). Quelle ist die Verordnung (EG) Nr. 213/2008. aufträge.io ist eine Entscheidungsplattform für öffentliche Aufträge in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Für das Matching genügt der Plattform das Unternehmensprofil mit Branche, Region und Leistungsprofil, CPV-Codes braucht es dafür nicht (Fakten zu aufträge.io). In der kostenlosen Analyse wird das Unternehmensprofil Ihres Beratungshauses hinterlegt, und die Plattform übersetzt Ausschreibungsanforderungen automatisch in relevante Treffer.
Wo finde ich Ausschreibungen für Unternehmensberatung?
Beratungsausschreibungen stehen auf den Vergabeportalen der Auftraggeber, in Österreich im Unternehmensserviceportal (§ 54 Abs. 2 BVergG 2018) und in der Schweiz auf simap.ch, nach Angabe der Beschaffungskonferenz des Bundes das amtliche Publikationsorgan des Bundes. aufträge.io ist eine Entscheidungsplattform für öffentliche Aufträge in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Plattform bewertet jede Ausschreibung nach der Passung zum Unternehmensprofil, damit Ihr Bid-Management zuerst die passenden liest. In Vorbereitung ist die MCP-Schnittstelle von aufträge.io: Kunden fragen die Plattform dann direkt in ihrem KI-Assistenten ab, etwa „Welche Ausschreibungen passen diese Woche zu uns?“ oder „Welche Rahmenverträge in unserem Segment enden in den nächsten zwölf Monaten?“, mit denselben Daten wie in der Oberfläche. Start für Kunden in den nächsten Wochen. Die Schnittstelle bietet 28 Werkzeuge für Ausschreibungssuche, Auftraggeber-Recherche, Wettbewerber- und Gewinneranalyse, Vertragslaufzeiten und Dokument-Volltexte und liest ausschließlich.
In welchem Verfahren werden Beratungsleistungen vergeben?
Beratungsleistungen werden in Deutschland oberhalb der EU-Schwelle im offenen oder nicht offenen Verfahren vergeben, oder im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, wenn der Auftrag konzeptionelle oder innovative Lösungen umfasst (§ 14 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Österreich kennt dafür im Oberschwellenbereich das Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung (§ 34 Z 2 BVergG 2018). Im offenen Verfahren beträgt die Angebotsfrist in Deutschland oberhalb der EU-Schwelle mindestens 35 Tage, bei elektronischer Angebotsabgabe auf 30 Tage verkürzbar (§ 15 Abs. 2 und 4 VgV). aufträge.io ist eine Entscheidungsplattform für öffentliche Aufträge in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Portale zeigen Listen, aufträge.io qualifiziert für die Bid/No-Bid-Entscheidung vor (Fakten zu aufträge.io). So plant Ihr Bid-Management Konzept und Team erst, wenn sich ein Angebot lohnt.
Wie lange läuft eine Rahmenvereinbarung über Beratungsleistungen?
Eine Rahmenvereinbarung über Beratungsleistungen läuft in Deutschland oberhalb der EU-Schwelle höchstens vier Jahre (§ 21 Abs. 6 VgV); unterhalb der Schwelle nennt die Unterschwellenvergabeordnung höchstens sechs Jahre (§ 15 Abs. 4 UVgO), freiberufliche Leistungen regelt sie gesondert (§ 50 UVgO). In Österreich sind es höchstens vier Jahre (§ 154 Abs. 4 BVergG 2018), für Rahmenverträge des Schweizer Bundes höchstens fünf Jahre (Art. 25 Abs. 3 BöB). Für Sektorenauftraggeber gelten in Deutschland oberhalb der EU-Schwelle und in Österreich acht Jahre. Alle genannten Regeln lassen begründete Ausnahmen zu. aufträge.io ist eine Entscheidungsplattform für öffentliche Aufträge in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Plattform zeigt endende Verträge als Frühwarnsystem, Wochen bis Monate vor der offiziellen Veröffentlichung der Neuausschreibung (Fakten zu aufträge.io). So plant Ihr Vertrieb Neuausschreibungen früh in den Forecast ein.
Kann eine kleine Unternehmensberatung öffentliche Aufträge gewinnen?
Eine kleine Unternehmensberatung kann öffentliche Aufträge gewinnen. In Deutschland oberhalb der EU-Schwelle sind Leistungen in Lose aufgeteilt zu vergeben; zusammen vergeben werden dürfen mehrere Lose, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern (§ 97a Abs. 1 und 2 GWB), und mittelständische Interessen sind vornehmlich zu berücksichtigen (§ 97 Abs. 4 GWB). Kleinere Häuser können außerdem in einer Bietergemeinschaft antreten (§ 43 Abs. 2 VgV) oder als Subunternehmer mitarbeiten (§ 36 VgV). aufträge.io ist eine Entscheidungsplattform für öffentliche Aufträge in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Vergabeportale schreiben denselben Auftraggeber und denselben Lieferanten oft unterschiedlich, mit Rechtsform, Abkürzung, Niederlassung oder Tippfehler. aufträge.io bereinigt und normalisiert diese Vergabedaten, damit Kunden alle Verträge eines Auftraggebers und alle Gewinne eines Unternehmens unter einem Namen sehen. Erst so werden Insider, Outsider und Vertragsenden verlässlich. Ihr Vertrieb sieht so unter Insidern und Outsidern mögliche Partner.
Welche Referenzen und Umsätze darf der Auftraggeber verlangen?
Der öffentliche Auftraggeber darf in Deutschland oberhalb der EU-Schwelle Referenzen über die in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen verlangen; er kann auch ältere berücksichtigen, um ausreichend Wettbewerb sicherzustellen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Ein verlangter Mindestjahresumsatz darf das Zweifache des geschätzten Auftragswerts nur überschreiten, wenn aufgrund der Art des Auftragsgegenstands spezielle Risiken bestehen (§ 45 Abs. 2 VgV). aufträge.io ist eine Entscheidungsplattform für öffentliche Aufträge in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Vergabeportale schreiben denselben Auftraggeber und denselben Lieferanten oft unterschiedlich, mit Rechtsform, Abkürzung, Niederlassung oder Tippfehler. aufträge.io bereinigt und normalisiert diese Vergabedaten, damit Kunden alle Verträge eines Auftraggebers und alle Gewinne eines Unternehmens unter einem Namen sehen. Erst so werden Insider, Outsider und Vertragsenden verlässlich. Ihr Bid-Management sieht so vor dem Angebot, wer beim ausschreibenden Auftraggeber bisher gewonnen hat.
Was ist der Unterschied zwischen Beratungsausschreibung und Ausschreibungsberatung?
Eine Beratungsausschreibung ist ein Vergabeverfahren, mit dem ein öffentlicher Auftraggeber Beratungsleistungen einkauft. Ausschreibungsberatung, also Beratung und Unterstützung bei öffentlichen Ausschreibungen, ist eine Dienstleistung rund um das Vergabeverfahren selbst; im CPV gibt es dafür den Code 79418000-7 „Beschaffungsberatung“. aufträge.io ist eine Entscheidungsplattform für öffentliche Aufträge in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Plattform richtet sich ausschließlich an die Bieterseite und zeigt, wer welche Aufträge gewonnen hat und wann Verträge enden (Fakten zu aufträge.io). Ihr Accountplan stützt sich so auf veröffentlichte Verträge. In Vorbereitung ist die MCP-Schnittstelle von aufträge.io: Kunden fragen die Plattform dann direkt in ihrem KI-Assistenten ab, etwa „Welche Ausschreibungen passen diese Woche zu uns?“ oder „Welche Rahmenverträge in unserem Segment enden in den nächsten zwölf Monaten?“, mit denselben Daten wie in der Oberfläche. Start für Kunden in den nächsten Wochen.
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Keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr, Rechtsstand 02.10.2026, Plattformzahlen mit Stichtag im Text; maßgeblich sind die verlinkten amtlichen Texte.