30. Juli 2026

IT-Ausschreibungen finden: öffentliche IT-Aufträge in Deutschland, Österreich und der Schweiz gewinnen

IT-Ausschreibungen finden: öffentliche IT-Aufträge in Deutschland, Österreich und der Schweiz gewinnen

Warum die Suche nach „IT“ nur einen Teil der öffentlichen IT-Aufträge zeigt

„Wie finde ich passende Ausschreibungen für mein IT-Unternehmen, und warum sind die Treffer auf den Portalen so unbrauchbar?“ Die Antwort hat zwei Teile: Der Markt ist größer, als die Suche zeigt, und die Suche findet das Falsche. In der aufträge.io-Datenbank stehen für die Berufsgruppe IT und Digitalisierung 89.319 Ausschreibungen und 59.424 Vergaben aus Deutschland, 15.462 und 9.958 aus Österreich sowie 6.414 und 4.599 aus der Schweiz (Quelle: aufträge.io-Datenbank, alle Jahre, Stand 03.10.2026). Allein 2025 kamen in Deutschland 9.096 IT-Ausschreibungen und 6.554 Vergaben dazu. Der Artikel kommt von aufträge.io, der Entscheidungsplattform für öffentliche Aufträge in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Die Suche nach Wörtern zeigt nur einen Teil der IT-Ausschreibungen, und sie liefert nicht automatisch bessere Treffer. Am 06.10.2026 fand die Suche nach „Softwareentwicklung“ vier laufende Ausschreibungen, nach „Software-Entwicklung“ mit Bindestrich 49 (Quelle: aufträge.io-Datenbank, Volltextsuche, Stand 06.10.2026). Viele der 49 Treffer enthalten das Wort nur, weil es in der amtlichen Bezeichnung des CPV-Codes 72000000-5 steht („IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung“), darunter auch eine Druckerbeschaffung. Wer nur ein Wort sucht, übersieht passende Aufträge und liest unpassende.

Öffentliche IT-Ausschreibungen veröffentlichen Auftraggeber in Deutschland, Österreich und der Schweiz über ihre Vergabeportale, in Deutschland und Österreich oberhalb der EU-Schwelle zusätzlich EU-weit. Die Titel heißen zum Beispiel „ITDZ Berlin: Rahmenverträge APC 2023“ oder „Rahmenvereinbarung SAPDL2022“, und das CPV-Vokabular der Verordnung (EG) Nr. 213/2008 verteilt IT-Leistungen auf mehrere Abteilungen: Software, IT-Dienste, Hardware, Wartung und Telekommunikation. Rechtlich sind es in Deutschland Liefer- oder Dienstleistungsaufträge (§ 103 Abs. 2 und 4 GWB). Gemeint sind in diesem Artikel alle IT-Aufträge der öffentlichen Hand: Softwareentwicklung und Software-Projekte, IT-Dienstleistungen und IT-Beratung, Cloud und Betrieb, Hardware und Lizenzen.

Der Markt für öffentliche IT-Aufträge ist groß. Die Vergabestatistik des Bundeswirtschaftsministeriums zählt für 2024 in Deutschland 6.895 Nennungen der CPV-Abteilung „Softwarepaket und Informationssysteme“ und 6.778 Nennungen der Abteilung „IT-Dienste“, Rang 6 und Rang 7 aller CPV-Abteilungen. Eine Zahl nur für IT-Dienstleister weist der Bericht nicht aus.

Dieser Artikel richtet sich an IT-Unternehmen, die öffentliche Aufträge in Deutschland, Österreich oder der Schweiz gewinnen wollen: Systemhäuser, Softwarehersteller, IT-Dienstleister, Cloud- und Rechenzentrumsbetreiber, IT-Beratungen und Entwicklungsdienstleister. Er ist für Geschäftsführer und Vertrieb geschrieben, für Bid-Management, für die Architekten, die das Lösungskonzept schreiben, für Juristen und für die kaufmännische Leitung, vom ersten Angebot bis zum Haus, das seine Rahmenvereinbarungen verteidigt. Die Fachbegriffe erklärt der nächste Abschnitt. Was der Artikel für Ihre Rolle heißt, steht in einer eigenen Tabelle.

Hinweis: Dieser Artikel ist eine Marktübersicht für Bieter und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die verlinkten amtlichen Texte in der jeweils geltenden Fassung. Rechtsstand: 03.10.2026, Plattformzahlen mit Stichtag im Text.

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Öffentliche IT-Aufträge: die wichtigsten Begriffe

Wer zum ersten Mal ein Angebot an die öffentliche Hand schreibt, trifft auf ein eigenes Vokabular. Diese Tabelle erklärt die Begriffe des Artikels, jeweils mit der Fundstelle.

Tabelle: Begriffe des Vergabeverfahrens

BegriffWas er bedeutetFundstelle
Öffentlicher AuftragEntgeltlicher Vertrag zwischen einem öffentlichen Auftraggeber und einem Unternehmen über die Beschaffung von Leistungen. Die Beschaffung von Waren wie Hardware ist ein Lieferauftrag, IT-Dienstleistungen und Softwareentwicklung sind Dienstleistungsaufträge.§ 103 Abs. 1, 2 und 4 GWB
CPV-CodeNummer aus dem Gemeinsamen Vokabular für öffentliche Aufträge, einem einheitlichen Klassifikationssystem, mit dem Auftraggeber den Auftragsgegenstand beschreiben.Verordnung (EG) Nr. 213/2008, Erwägungsgrund 1
Oberschwelle und UnterschwelleErreicht der geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer den EU-Schwellenwert, gilt das EU-weite Vergaberecht (Oberschwelle). Unterhalb davon liegt die Unterschwelle.§ 106 Abs. 1 GWB
Offenes VerfahrenDer Auftraggeber fordert eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf.§ 119 Abs. 3 GWB
TeilnahmewettbewerbVorstufe vor dem Angebot: Der Auftraggeber fordert öffentlich zur Teilnahme auf und wählt nach objektiven, transparenten und nichtdiskriminierenden Kriterien die Unternehmen aus, die er zur Abgabe von Angeboten auffordert.§ 119 Abs. 4 GWB
VerhandlungsverfahrenDer Auftraggeber wendet sich an ausgewählte Unternehmen, um mit einem oder mehreren von ihnen über die Angebote zu verhandeln.§ 119 Abs. 5 GWB
LeistungsbeschreibungBeschreibt, was der Auftraggeber beschafft. Verweise auf bestimmte Hersteller, Produkte oder Verfahren sind nur zulässig, wenn der Auftragsgegenstand sie rechtfertigt oder wenn er sich anders nicht hinreichend genau beschreiben lässt; im zweiten Fall tragen sie den Zusatz „oder gleichwertig“.§ 31 Abs. 6 VgV
EignungskriterienSie entscheiden, welche Unternehmen für den Auftrag geeignet sind. Sie betreffen ausschließlich die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit.§ 122 Abs. 2 GWB
ZuschlagskriterienSie entscheiden, welches Angebot gewinnt. Kriterien und Gewichtung müssen in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen stehen.§ 127 Abs. 1 und 5 GWB
RahmenvereinbarungVereinbarung, die die Bedingungen für die Aufträge festlegt, die während eines bestimmten Zeitraums vergeben werden sollen, insbesondere den Preis. Die Aufträge daraus heißen Einzelaufträge.§ 103 Abs. 5 GWB, § 21 Abs. 2 VgV
LosTeil eines Auftrags: in der Menge aufgeteilt (Teillos) oder getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlos).§ 97a Abs. 1 GWB
BietergemeinschaftMehrere Unternehmen geben gemeinsam ein Angebot ab. Sie sind wie Einzelbieter zu behandeln.§ 43 Abs. 2 VgV
EignungsleiheEin Bieter nimmt für seine Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch.§ 47 Abs. 1 VgV
BieterfrageFrage eines Unternehmens an den Auftraggeber während der Angebotsfrist. Die Verordnung spricht von zusätzlichen Informationen.§ 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV
VergabebekanntmachungMitteilung über den vergebenen Auftrag, die der Auftraggeber oberhalb der EU-Schwelle spätestens 30 Tage nach der Vergabe an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union übermittelt.§ 39 Abs. 1 VgV
TED„Online-Version des ‚Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union‘ für das europäische öffentliche Auftragswesen“ted.europa.eu
BestandslieferantDas Unternehmen, das den Vertrag derzeit hält. Sprachgebrauch der Bieter, kein Begriff des Gesetzes.

Die Rechtsstellen betreffen Deutschland oberhalb der EU-Schwelle. Die Regeln für Österreich und die Schweiz stehen in den Tabellen der folgenden Abschnitte.

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Wie groß ist der Markt für öffentliche IT-Aufträge?

Die aufträge.io-Datenbank führt für die Berufsgruppe IT und Digitalisierung 89.319 Ausschreibungen und 59.424 Vergaben aus Deutschland, dazu 15.462 und 9.958 aus Österreich sowie 6.414 und 4.599 aus der Schweiz; die deutsche Vergabestatistik weist für IT-Aufträge keine eigene Gesamtzahl aus. Die Vergabestatistik für das Gesamtjahr 2024 zählt für Deutschland insgesamt 199.334 öffentliche Aufträge und Konzessionen mit 135,2 Milliarden Euro; meldepflichtig waren im Berichtsjahr 2024 Aufträge öffentlicher Auftraggeber ab 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer, nach der heute geltenden Fassung liegt die Grenze bei über 50.000 Euro (§ 2 Abs. 2 VergStatVO).

Nach CPV-Abteilungen weist die Statistik nur Nennungen aus, kein Volumen. Die Abteilung 48 „Softwarepaket und Informationssysteme“ wurde 2024 6.895-mal genannt, die Abteilung 72 „IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung“ 6.778-mal, Rang 6 und Rang 7 der CPV-Abteilungen bei insgesamt 245.907 Nennungen (Vergabestatistik 2024, Tabelle 9.1.1). Zusammen sind das 13.673 Nennungen, mehr als die Abteilung 79 mit Consulting und Unternehmensdienstleistungen (8.236).

Tabelle: Berufsgruppe IT und Digitalisierung in der aufträge.io-Datenbank

LandAusschreibungen gesamtVergaben gesamtAuftraggeber mit BekanntmachungenAusschreibungen 2025Vergaben 2025
Deutschland89.31959.4249.0089.0966.554
Österreich15.4629.9581.0441.0132.921
Schweiz6.4144.5991.2961.096903

Quelle: aufträge.io-Datenbank, Stand 03.10.2026; „gesamt“ sind alle erfassten Jahre. Die aufträge.io-Datenbank ordnet Bekanntmachungen Berufsgruppen zu, ein Auftrag kann in mehreren Gruppen stehen. Unsere Einordnung: In Österreich liegen die Vergaben 2025 über den Ausschreibungen. Eine mögliche Erklärung: Auftraggeber im Vollziehungsbereich des Bundes müssen vergebene Aufträge ab 50.000 Euro bekannt geben, auch nach einer Direktvergabe ohne vorherige Bekanntmachung (§ 66 Abs. 1 in Verbindung mit § 46 Abs. 1 BVergG 2018).

Zu den Auftraggebern mit den meisten IT-Vergaben in der Datenbank zählen in Deutschland das Beschaffungsamt des BMI (1.385), die Bundesagentur für Arbeit (933), die Deutsche Bundesbank (834), die BWI GmbH (812) und die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (678). 2025 lag das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) mit 78 Vergaben an vierter Stelle unter den zehn Auftraggebern, die die Datenbank für dieses Jahr vorn ausweist. In Österreich sind es ASFINAG (1.218), Stadt Wien (674), Bundesrechenzentrum GmbH (477), Österreichische Post AG (418) und ÖBB-Infrastruktur AG (377). In der Schweiz zählen dazu das Bundesamt für Bauten und Logistik BBL (368), der Kanton Zürich (185), die Schweizerischen Bundesbahnen SBB (139), das Bundesamt für Strassen ASTRA (123) und die République et canton de Genève (116) (Quelle: aufträge.io-Datenbank, alle Jahre, Stand 03.10.2026).

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Welche CPV-Codes gelten für IT-Ausschreibungen?

Der CPV-Code für IT-Dienstleistungen ist 72000000-5 „IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung“, für Software 48000000-8 „Softwarepaket und Informationssysteme“ und für Hardware 30200000-1 „Computeranlagen und Zubehör“. Die Codes stammen aus dem Gemeinsamen Vokabular für öffentliche Aufträge, Verordnung (EG) Nr. 213/2008, Anhang I.

Tabelle: Ausgewählte CPV-Codes für IT-Leistungen

CPV-CodeAmtliche Bezeichnung
72000000-5IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
72200000-7Softwareprogrammierung und -beratung
72210000-0Programmierung von Softwarepaketen
72220000-3Systemberatung und technische Beratung
72230000-6Entwicklung von kundenspezifischer Software
72240000-9Systemanalyse und Programmierung
72250000-2Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
72253000-3Help-Desk und Unterstützungsdienste
72260000-5Dienstleistungen in Verbindung mit Software
72267000-4Software-Wartung und -Reparatur
72300000-8Datendienste
72400000-4Internetdienste
72500000-0Datenverarbeitungsdienste
72600000-6Computerunterstützung und -beratung
72700000-7Computernetze
72800000-8Computerrevision und -prüfung
72900000-9Computer-Backup-Dienste und Katalogkonvertierung
48000000-8Softwarepaket und Informationssysteme
48800000-6Informationssysteme und Server
30200000-1Computeranlagen und Zubehör
30213000-5Personalcomputer
50300000-8Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Personalcomputern, Büromaschinen, Fernmeldeanlagen und audiovisuellen Anlagen
64200000-8Fernmeldedienste

Ein Code reicht nicht. An die deutsche Vergabestatistik ist ein CPV-Code verpflichtend zu melden, ein zweiter oder dritter ist freiwillig (Vergabestatistik 2024, Tabelle 9.1.1, Fußnote). Wer nur 72000000-5 beobachtet, sieht einen Ausschnitt.

Das zeigen zwei Beispiele aus dem EU-Amtsblatt: Die Bundesrechenzentrum GmbH in Wien hat ihre „Rahmenvereinbarung SAPDL2022“ für SAP-Dienstleistungen (Teilleistung 1: „SAP for Public Sector“) unter neun Codes gemeldet, darunter 72200000, 72220000, 72262000 und 79421000 (TED 598140-2022). Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin meldete seine „ITDZ Berlin: Rahmenverträge APC 2023“ für Arbeitsplatzrechner, Notebooks, Monitore und Drucker ausschließlich unter Codes der Abteilung 30, darunter 30213000 (Personalcomputer) und 30213100 (Tragbare Computer) (TED 267010-2023). Wer IT-Aufträge finden will, braucht mehr als eine Abteilung.

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In welchem Verfahren werden IT-Leistungen vergeben?

Oberhalb der EU-Schwelle stehen dem Auftraggeber in Deutschland das offene und das nicht offene Verfahren nach seiner Wahl zur Verfügung; ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ist zulässig, wenn „der Auftrag konzeptionelle oder innovative Lösungen umfasst“ oder „aufgrund konkreter Umstände, die mit der Art, der Komplexität oder dem rechtlichen oder finanziellen Rahmen oder den damit einhergehenden Risiken zusammenhängen, nicht ohne vorherige Verhandlungen vergeben werden kann“ (§ 14 Abs. 2 und Abs. 3 Nr. 2 und 3 VgV). Die beiden Beispiele dieses Artikels, die Berliner Rahmenverträge für Arbeitsplatzrechner und die Wiener Rahmenvereinbarung für SAP-Dienstleistungen, wurden im offenen Verfahren vergeben (TED 267010-2023, TED 598140-2022).

Die EU-Schwelle für Liefer- und Dienstleistungsaufträge liegt 2026 und 2027 bei 140.000 Euro für zentrale Regierungsbehörden und 216.000 Euro für alle anderen öffentlichen Auftraggeber, jeweils ohne Umsatzsteuer (Delegierte Verordnung (EU) 2025/2152). Welche Schwelle für welchen Auftraggeber gilt, steht im Beitrag EU-Schwellenwerte 2026.

Fristen im offenen Verfahren und im Teilnahmewettbewerb

In Deutschland beträgt die Angebotsfrist im offenen Verfahren oberhalb der EU-Schwelle mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung (§ 15 Abs. 2 VgV). Der Auftraggeber kann sie um fünf Tage auf 30 Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert (§ 15 Abs. 4 VgV).

Im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb steht vor dem Angebot der Teilnahmeantrag. Die Frist dafür beträgt in Deutschland oberhalb der EU-Schwelle mindestens 30 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung (§ 17 Abs. 2 VgV).

Bieterfragen

Oberhalb der EU-Schwelle erteilen die öffentlichen Auftraggeber in Deutschland und Österreich ergänzende Auskünfte, sofern sie rechtzeitig angefordert worden sind, spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist, in beschleunigten Verfahren vier Tage (Art. 53 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Kommt die Auskunft in Deutschland später, ist die Angebotsfrist zu verlängern, außer die Information ist für das Angebot unerheblich (§ 20 Abs. 3 VgV).

Tabelle: Verfahren und Zuschlag in Österreich und der Schweiz

ThemaÖsterreich (BVergG 2018)Schweiz (BöB, Bund)
VerfahrenswahlVerhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung: im Oberschwellenbereich, wenn der Auftrag konzeptionelle oder innovative Lösungen umfasst (§ 34 Z 2); im Unterschwellenbereich ohne diese Voraussetzung (§ 44 Abs. 1)Lieferungen und Dienstleistungen: Einladungsverfahren ab 150.000 Franken; offenes oder selektives Verfahren ab 230.000 Franken für Auftraggeberinnen nach Art. 4 Abs. 1 BöB, für Sektorenauftraggeberinnen höher (BöB Anhang 4)
Direkt an ein UnternehmenDirektvergabe bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unter dem Betrag des § 12 Abs. 1 Z 1, derzeit 140.000 Euro; über 50.000 Euro Bemühen um zumindest drei Angebote oder unverbindliche Preisauskünfte, sofern nicht sachliche Gründe entgegenstehen (§ 46 Abs. 2 und 4)Lieferungen und Dienstleistungen: freihändiges Verfahren unter 150.000 Franken (BöB Anhang 4)
Zuschlaggrundsätzlich an das technisch und wirtschaftlich günstigste Angebot; niedrigster Preis nur bei eindeutig und vollständig beschriebenen Leistungen (§ 91 Abs. 4)„Das vorteilhafteste Angebot erhält den Zuschlag“ (Art. 41 BöB); Kriterien u. a. Fachkompetenz und Effizienz der Methodik (Art. 29 Abs. 1 BöB)

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Wonach entscheidet der Auftraggeber: Preis, Qualität oder digitale Souveränität?

Der Zuschlag geht in Deutschland oberhalb der EU-Schwelle an das wirtschaftlichste Angebot, ermittelt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses (§ 58 Abs. 1 und 2 VgV). Neben dem Preis kann der Auftraggeber qualitative Kriterien berücksichtigen, darunter „die Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals, wenn die Qualität des eingesetzten Personals erheblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung haben kann“ (§ 58 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 VgV). Wie er die einzelnen Zuschlagskriterien gewichtet, gibt er in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen an (§ 58 Abs. 3 VgV).

Neu seit 1. Juli 2026: § 58 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 VgV nennt „Aspekte der digitalen Souveränität“ als weiteres mögliches Zuschlagskriterium, eingefügt durch das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge, BGBl. 2026 I Nr. 137. Der Wortlaut der Verordnung definiert den Begriff nicht. Was ein Auftraggeber darunter versteht, muss sich aus seinen Zuschlagskriterien ergeben: Sie müssen in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen aufgeführt und so bestimmt sein, dass sich überprüfen lässt, ob und inwieweit ein Angebot sie erfüllt (§ 127 Abs. 4 und 5 GWB).

Produktneutralität: Was der Auftraggeber vorschreiben darf

In Deutschland darf der Auftraggeber oberhalb der EU-Schwelle in der Leistungsbeschreibung nicht auf eine bestimmte Produktion, Herkunft, ein besonderes Verfahren, gewerbliche Schutzrechte oder Typen verweisen, wenn dadurch bestimmte Unternehmen oder Produkte begünstigt oder ausgeschlossen werden, es sei denn, der Auftragsgegenstand rechtfertigt den Verweis. Ausnahmsweise zulässig sind solche Verweise außerdem, wenn der Auftragsgegenstand anderenfalls nicht hinreichend genau und allgemein verständlich beschrieben werden kann; diese Verweise sind mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ zu versehen (§ 31 Abs. 6 VgV). Für IT-Bieter ist das der Prüfpunkt bei jeder Ausschreibung, die ein bestimmtes Produkt, eine Plattform oder einen Hersteller nennt.

Zertifikate und Nachweise

Als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit darf der Auftraggeber in Deutschland oberhalb der EU-Schwelle unter anderem Referenzen über die in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die Angabe der technischen Fachkräfte und die Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung verlangen; ältere Referenzen kann er zulassen, um ausreichend Wettbewerb sicherzustellen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 VgV). Verlangt er Bescheinigungen über Normen der Qualitätssicherung, bezieht er sich auf Systeme, die den einschlägigen europäischen Normen genügen und von akkreditierten Stellen zertifiziert sind; gleichwertige Bescheinigungen akkreditierter Stellen aus anderen Staaten erkennt er an (§ 49 Abs. 1 VgV). Ein verlangter Mindestjahresumsatz darf das Zweifache des geschätzten Auftragswerts nur überschreiten, wenn aufgrund der Art des Auftragsgegenstands spezielle Risiken bestehen (§ 45 Abs. 2 VgV).

Aus meiner Praxis: Ausschreibungen lese ich seit 25 Jahren gleich. Zuerst die Zuschlagskriterien, dann jede Stelle, die sie berührt. Und bevor wir ein Angebot geschrieben haben, haben wir mindestens zehn Bieterfragen gestellt.

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Wie lange laufen IT-Rahmenvereinbarungen?

Eine Rahmenvereinbarung darf in Deutschland oberhalb der EU-Schwelle höchstens vier Jahre laufen, es sei denn, es liegt ein im Gegenstand der Rahmenvereinbarung begründeter Sonderfall vor (§ 21 Abs. 6 VgV). Unterhalb der Schwelle nennt die Unterschwellenvergabeordnung höchstens sechs Jahre, mit derselben Ausnahme für Sonderfälle, soweit Bund oder Land die UVgO in Kraft gesetzt haben (§ 15 Abs. 4 UVgO). Für Sektorenauftraggeber gelten in Deutschland oberhalb der EU-Schwelle höchstens acht Jahre, angemessen begründete Sonderfälle ausgenommen (§ 19 Abs. 3 SektVO). Für Bieter ist das ein Kalender: Jede Rahmenvereinbarung hat ein Enddatum. Besteht der Bedarf weiter, folgt eine neue Vergabe.

Für die Planung gilt: Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen ist „so genau wie möglich zu ermitteln und bekannt zu geben, braucht aber nicht abschließend festgelegt zu werden“ (§ 21 Abs. 1 Satz 2 VgV). Die Berliner Rahmenverträge für Arbeitsplatzrechner zeigen, wie Auftraggeber das umsetzen: Je Los sind ein geschätztes Volumen, ein Höchstwert und eine Mindestabnahme über die maximale Laufzeit von 48 Monaten genannt, eine Maximalabnahme „wird ausdrücklich nicht vereinbart“ (TED 267010-2023).

Tabelle: Höchstlaufzeit von Rahmenvereinbarungen

LandHöchstlaufzeitAusnahmeRechtsgrundlage
Deutschland, oberhalb der EU-Schwellevier Jahreim Gegenstand der Rahmenvereinbarung begründeter Sonderfall§ 21 Abs. 6 VgV
Deutschland, unterhalb der Schwellesechs Jahreim Gegenstand der Rahmenvereinbarung begründeter Sonderfall§ 15 Abs. 4 UVgO, soweit Bund oder Land die UVgO in Kraft gesetzt haben
Deutschland, oberhalb der EU-Schwelle: Sektorenauftraggeberacht Jahreangemessen begründete Sonderfälle§ 19 Abs. 3 SektVO
Österreich, öffentliche Auftraggebervier Jahrewenn ausnahmsweise sachlich gerechtfertigt, Gründe sind festzuhalten§ 154 Abs. 4 BVergG 2018
Österreich, Sektorenauftraggeberacht Jahrewenn ausnahmsweise sachlich gerechtfertigt, Gründe sind festzuhalten§ 315 Abs. 3 BVergG 2018
Schweiz (Bund), im Gesetz „Rahmenvertrag“fünf Jahre, keine automatische Verlängerungin begründeten Fällen längerArt. 25 Abs. 3 BöB

Wann wird ausgeschrieben, wann vergeben?

Im Durchschnitt der letzten fünf Jahre wurden in der Berufsgruppe IT und Digitalisierung die meisten Ausschreibungen im August veröffentlicht (855), gefolgt von September (852) und Oktober (828); am wenigsten im Februar (539). Die meisten Zuschläge fielen im Dezember (882), vor Oktober (632) und November (600) (Quelle: aufträge.io-Datenbank, Deutschland, Österreich und Schweiz, Stand 03.10.2026).

In den nächsten zwölf Monaten enden in dieser Berufsgruppe rund 2.800 Verträge in Deutschland, rund 370 in Österreich und rund 230 in der Schweiz (Quelle: aufträge.io-Datenbank, Momentaufnahme vom 03.10.2026, 08:20 Uhr: 2.805, 366 und 233; die Zahl ändert sich täglich). Das Vertragsende ist dabei teils aus Beginn und Laufzeit errechnet.

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Wo werden IT-Ausschreibungen veröffentlicht?

IT-Ausschreibungen der öffentlichen Hand erscheinen auf den Vergabeportalen der Auftraggeber, in Deutschland und Österreich oberhalb der EU-Schwelle zusätzlich im EU-Amtsblatt (TED). In Deutschland teilt der Auftraggeber oberhalb der Schwelle seine Vergabeabsicht in einer Auftragsbekanntmachung mit (§ 37 Abs. 1 VgV), veröffentlicht wird sie durch das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (§ 40 Abs. 2 VgV). Ohne Auftragsbekanntmachung läuft das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (§ 17 Abs. 5 VgV). Im nicht offenen Verfahren und im Verhandlungsverfahren kann der Auftraggeber unter den Voraussetzungen des § 38 Abs. 4 VgV auf die Auftragsbekanntmachung verzichten, wenn er zuvor eine Vorinformation veröffentlicht hat, die zur Interessensbekundung auffordert; für oberste Bundesbehörden gilt das nicht.

Deutschland: Vergebene Aufträge der Oberschwelle übermittelt der Auftraggeber spätestens 30 Tage nach der Vergabe oder nach dem Abschluss einer Rahmenvereinbarung als Vergabebekanntmachung an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (§ 39 Abs. 1 VgV). Dort steht, wer gewonnen hat. Einzelne Angaben darf der Auftraggeber weglassen, etwa wenn die Veröffentlichung den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden würde (§ 39 Abs. 6 VgV). Einzelaufträge aus einer Rahmenvereinbarung muss der Auftraggeber nicht bekannt machen (§ 39 Abs. 4 VgV). Geplante Vergaben kann der Auftraggeber mit einer Vorinformation ankündigen (§ 38 Abs. 1 VgV).

Österreich: Das Unternehmensserviceportal bietet die Bekanntmachungen kostenlos und durchsuchbar an (§ 54 Abs. 2 BVergG 2018). Die Ausschreibungssuche des USP findet nach eigener Angabe „alle Bekanntmachungen und Bekanntgaben für Aufträge von öffentlichen Auftraggebern“; die Teilnahme läuft über die jeweilige Ausschreibungsplattform. Bekanntmachungen auf Unionsebene übermittelt der öffentliche Auftraggeber dem Amt für Veröffentlichungen (§ 56 BVergG 2018). Den Bedarf des Bundes bündelt die Bundesbeschaffung GmbH, deren gesetzlicher Zweck die „Volumens- und Bedarfsbündelung zur Optimierung der Einkaufsbedingungen des Bundes“ ist (§ 2 Abs. 1 BB-GmbH-Gesetz).

Schweiz: Im offenen und im selektiven Verfahren veröffentlicht die Auftraggeberin Ausschreibung und Zuschlag auf einer gemeinsam von Bund und Kantonen betriebenen Internetplattform (Art. 48 Abs. 1 BöB). Das ist simap.ch, nach Angabe der Beschaffungskonferenz des Bundes „das offizielle amtliche Publikationsorgan des Bundes im öffentlichen Beschaffungswesen“. Für Einladungsverfahren sieht Art. 48 Abs. 1 BöB keine Veröffentlichung vor. Anbieterinnen aus Staaten, denen gegenüber sich die Schweiz zum Marktzutritt verpflichtet hat, sind im Rahmen dieser Verpflichtungen zugelassen (Art. 6 Abs. 1 BöB).

IT-Ausschreibungen automatisch finden: Plattformen für den IT-Sektor

Welche Plattformen Ausschreibungen für den IT-Sektor bieten, beantwortet jedes Land mit seinen amtlichen Portalen. Für die Suche über alle drei Länder bündelt aufträge.io über 200 Vergabeportale aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, bewertet jede Ausschreibung nach der Passung zum Unternehmensprofil und benachrichtigt über gespeicherte Suchprofile bei neuen Treffern. Dazu kommt die Marktintelligenz hinter der Ausschreibung: bisherige Gewinner, Vertragslaufzeiten und endende Verträge als Frühwarnsystem. So qualifiziert aufträge.io vor. Nach dem Start der MCP-Schnittstelle lassen sich Wettbewerber- und Gewinneranalyse, Vergabehistorie und Vertragslaufzeiten auch im Dialog mit einem KI-Assistenten abfragen (Fakten zu aufträge.io).

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Einzelbieter, Bietergemeinschaft oder Subunternehmer bei IT-Projekten?

Alle drei Wege sind gesetzlich vorgesehen: Bietergemeinschaften sind in Deutschland oberhalb der EU-Schwelle „wie Einzelbewerber und -bieter zu behandeln“ (§ 43 Abs. 2 VgV), und ein Bieter kann für seine Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe, § 47 Abs. 1 VgV). Subunternehmer heißen in der deutschen Vergabeverordnung Unterauftragnehmer (§ 36 VgV).

Für IT-Dienstleister gilt dabei eine Einschränkung. Berufliche Erfahrung und Befähigungsnachweise lassen sich nur von Unternehmen leihen, die die Leistung auch erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 Satz 3 VgV). Eine Referenz ohne den Partner, der sie erarbeitet hat, zählt nicht.

Tabelle: Bietergemeinschaft, Eignungsleihe und Subunternehmer in Deutschland, Österreich und der Schweiz

WegDeutschland (oberhalb der EU-Schwelle)ÖsterreichSchweiz (Bund)
Bietergemeinschaftwie Einzelbieter zu behandeln (§ 43 Abs. 2 VgV)zulässig, sofern nicht aus sachlichen Gründen ausgeschlossen; solidarische Leistungserbringung (§ 21 Abs. 2 BVergG 2018)zugelassen, soweit nicht ausgeschlossen oder beschränkt (Art. 31 Abs. 1 BöB)
Eignungsleihe (Kapazitäten anderer)§ 47 Abs. 1 VgV§ 86 BVergG 2018im BöB nicht eigens geregelt; Subunternehmerinnen sind zugelassen, soweit nicht ausgeschlossen oder beschränkt (Art. 31 Abs. 1 BöB)
SubunternehmerAuftraggeber kann auffordern, die Auftragsteile für Unteraufträge zu benennen (§ 36 Abs. 1 VgV)Subunternehmer sind im Angebot bekannt zu geben; Weitergabe des gesamten Auftrags unzulässig, ausgenommen Kaufverträge und die Weitergabe an verbundene Unternehmen (§ 98 Abs. 1 und 2 BVergG 2018)die charakteristische Leistung ist grundsätzlich von der Anbieterin zu erbringen (Art. 31 Abs. 3 BöB)

Für kleinere IT-Häuser gelten drei Regeln, eine davon ist seit 1. Juli 2026 neu. Leistungen sind in Deutschland oberhalb der EU-Schwelle in Teillose und Fachlose aufgeteilt zu vergeben; zusammen vergeben werden dürfen mehrere Lose, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Der Losgrundsatz steht seit 1. Juli 2026 in § 97a Abs. 1 und 2 GWB. Mittelständische Interessen sind vornehmlich zu berücksichtigen (§ 97 Abs. 4 GWB). Neu seit 1. Juli 2026: Bei der Auswahl der Eignungskriterien sind „die besonderen Umstände von jungen sowie kleinen und mittleren Unternehmen angemessen zu berücksichtigen“ (§ 42 Abs. 2 VgV in der Fassung des Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge, BGBl. 2026 I Nr. 137). Ein Beispiel aus Österreich zeigt, was Lose bewirken: Die Bundesrechenzentrum GmbH in Wien teilte ihre Rahmenvereinbarung für SAP-Dienstleistungen in fünf Lose; darauf gingen 19 Angebote ein, 13 davon von kleinen und mittleren Unternehmen, und es wurden 19 Verträge geschlossen (TED 598140-2022).

Wer bei einer laufenden Ausschreibung mitbietet, wird nicht bekannt gemacht: In Deutschland muss der Auftraggeber oberhalb der EU-Schwelle die Vertraulichkeit der Teilnahmeanträge und Angebote gewährleisten (§ 5 Abs. 2 VgV). Es lässt sich nur abschätzen. aufträge.io ermittelt dafür zu jeder Ausschreibung mögliche Bieter und unterscheidet sie in Insider (bei diesem Auftraggeber bereits erfolgreich) und Outsider. Grundlage sind historische Vergabedaten, Leistungsspektren und regionale Präsenz (Fakten zu aufträge.io). Daraus lässt sich das Wettbewerbsfeld einschätzen und ableiten, wer als Partner oder Subunternehmer in Frage kommt.

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Praxis-Beispiel: zwei IT-Rahmenvereinbarungen aus dem EU-Amtsblatt

Beide Beispiele sind real und im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die Angaben stammen aus den verlinkten Bekanntmachungen.

IT-Dienstleistungszentrum Berlin, „ITDZ Berlin: Rahmenverträge APC 2023“ (TED 267010-2023, veröffentlicht am 05.05.2023): offenes Verfahren, neun Lose von Arbeitsplatzrechnern über Notebooks und Monitore bis zu Thin Clients, Laufzeit 48 Monate, geschätzter Gesamtwert 194 Millionen Euro, Zuschlag am 02.05.2023. Je Los nennt die Bekanntmachung ein geschätztes Volumen, einen Höchstwert und eine Mindestabnahme; für die Lose 1 bis 3 sah sie einen Rahmenvertrag mit je drei Unternehmen vor, für die übrigen Lose mit je einem. Auf Los 1, Arbeitsplatzrechner mit einem geschätzten Volumen von 40 Millionen Euro, gingen vier Angebote ein, drei davon von kleinen und mittleren Unternehmen.

Bundesrechenzentrum GmbH, Wien, „Rahmenvereinbarung SAPDL2022“ (TED 598140-2022, veröffentlicht am 28.10.2022): offenes Verfahren, fünf Lose für SAP-Dienstleistungen von „SAP for Public Sector“ über „Human Capital Management“ bis „SAP Treasury“, Laufzeit 48 Monate laut Auftragsbekanntmachung (TED 285331-2022), Gesamtwert der Beschaffung 45,4 Millionen Euro, Zuschlag am 04.10.2022. Insgesamt gingen 19 Angebote ein, 13 davon von kleinen und mittleren Unternehmen; je Los waren es zwischen zwei und fünf. Geschlossen wurden 19 Verträge.

Das Problem: Wer nur laufende Ausschreibungen beobachtet, sieht einen Vertrag erst, wenn die neue Ausschreibung läuft. Die Bundesrechenzentrum GmbH machte am 12.05.2026 die Rahmenvereinbarung „SAPDL2026“ bekannt (TED 324869-2026): sechs Lose für SAP-Dienstleistungen, fünf davon mit den Bezeichnungen der fünf Lose von 2022, Angebotsfrist bis 15.06.2026, später verlängert bis 24.06.2026 (TED 389488-2026).

Die Lösung: Die Vergabebekanntmachung lesen. Sie nennt in beiden Fällen Verfahren, Zahl der Angebote je Los und Vertragspartner; die Laufzeit steht in Berlin in der Vergabebekanntmachung, in Wien in der Auftragsbekanntmachung. Aus Zuschlag und Laufzeit ergibt sich, wann der Vertrag endet: in Wien rechnerisch am 04.10.2026, in Berlin im Mai 2027.

Das Ergebnis: Sie kennen Auftraggeber, Lose, Wettbewerb und Enddatum, bevor die neue Ausschreibung geschrieben ist. Das ist kein Glück. Das steht im Amtsblatt.

Aus meiner Praxis: Vor jedem Angebot habe ich die Historie des Auftraggebers gelesen. Wer liefert, wer gewinnt, wer den Vertrag hält. Ich habe das 25 Jahre lang selbst gemacht, manuell. Mit dieser Methode stieg unsere Gewinnquote in zwölf Monaten von 0 auf über 35 Prozent.

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Was das für Ihre Rolle heißt

Ein Angebot an die öffentliche Hand ist Teamarbeit. Jede Rolle braucht aus diesem Artikel etwas anderes.

Tabelle: Der wichtigste Punkt je Rolle

RolleDer wichtigste PunktMehr dazu im Abschnitt
VertriebJede Rahmenvereinbarung hat ein Enddatum, in Deutschland oberhalb der EU-Schwelle nach höchstens vier Jahren, Sonderfälle ausgenommen (§ 21 Abs. 6 VgV). Die Vergabebekanntmachung zeigt, wer den Vertrag hält, soweit der Auftraggeber die Angabe veröffentlicht (§ 39 Abs. 1 und 6 VgV).Rahmenvereinbarungen, Veröffentlichung, Praxis-Beispiel
Bid-ManagementOberhalb der EU-Schwelle: mindestens 35 Tage Angebotsfrist im offenen Verfahren, bei elektronischer Angebotsabgabe auf 30 Tage verkürzbar (§ 15 Abs. 2 und 4 VgV); im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb mindestens 30 Tage für den Teilnahmeantrag (§ 17 Abs. 2 VgV). Erkannte Verstöße sind binnen zehn Kalendertagen zu rügen; Verstöße, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- oder Angebotsfrist. Sonst ist der Nachprüfungsantrag insoweit unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB).Verfahren, Bieterfragen, Stolpersteine; die Zehn-Tage-Frist steht nur in dieser Tabelle
Solution-ArchitektVerweise auf bestimmte Produkte, Hersteller oder Verfahren sind in Deutschland oberhalb der EU-Schwelle nur zulässig, wenn der Auftragsgegenstand sie rechtfertigt; ausnahmsweise auch, wenn sich der Auftragsgegenstand sonst nicht hinreichend genau und allgemein verständlich beschreiben lässt, dann mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ (§ 31 Abs. 6 VgV). Der Auftraggeber kann Organisation, Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten Personals bewerten, wenn dessen Qualität erheblichen Einfluss auf die Ausführung haben kann, und seit 1. Juli 2026 auch „Aspekte der digitalen Souveränität“ (§ 58 Abs. 2 VgV).Preis, Qualität oder digitale Souveränität
JuristVier Änderungen aus 2026: Der Losgrundsatz steht seit 1. Juli in § 97a GWB, § 58 Abs. 2 VgV nennt „Aspekte der digitalen Souveränität“ als Zuschlagskriterium, § 42 Abs. 2 VgV verlangt, die Umstände junger sowie kleiner und mittlerer Unternehmen bei den Eignungskriterien angemessen zu berücksichtigen, und in Österreich ist seit 1. März die Sonderregel entfallen, nach der geistige Dienstleistungen im Unterschwellenbereich bis zum halben Schwellenwert im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung mit nur einem Unternehmer vergeben werden konnten (früher § 44 Abs. 3 BVergG 2018, aufgehoben durch BGBl. I Nr. 8/2026). In Deutschland darf der Vertrag oberhalb der EU-Schwelle erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter geschlossen werden, bei elektronischem Versand nach zehn; für Einzelaufträge aus einer Rahmenvereinbarung gilt das nicht (§ 134 Abs. 2 und 3 GWB).Verfahren; Preis, Qualität oder digitale Souveränität; Einzelbieter; die Wartefrist und der Hinweis zu Österreich stehen nur in dieser Tabelle
FinanzenEin Mindestjahresumsatz über dem Zweifachen des geschätzten Auftragswerts ist nur bei speziellen Risiken zulässig (§ 45 Abs. 2 VgV). Das Volumen einer Rahmenvereinbarung ist so genau wie möglich zu ermitteln und bekannt zu geben, „braucht aber nicht abschließend festgelegt zu werden“ (§ 21 Abs. 1 Satz 2 VgV); das Berliner Beispiel nennt je Los Schätzwert, Höchstwert und Mindestabnahme. Zahlungsziele von mehr als 30 Tagen sind gegenüber öffentlichen Auftraggebern nach § 99 Nr. 1 bis 3 GWB nur wirksam, wenn sie ausdrücklich vereinbart und sachlich gerechtfertigt sind, mehr als 60 Tage sind unwirksam (§ 271a Abs. 2 BGB).Preis, Qualität oder digitale Souveränität; Rahmenvereinbarungen; Praxis-Beispiel; die Zahlungsziele stehen nur in dieser Tabelle

Die Fundstellen dieser Tabelle betreffen Deutschland oberhalb der EU-Schwelle (§ 271a BGB gilt unabhängig von der Schwelle), bis auf den Hinweis zu Österreich in der Zeile Jurist.

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Häufige Stolpersteine und wie Sie sie umgehen

Nur nach „IT“ oder „Software“ suchen

„Die Treffer passen nicht zu uns.“ Am 03.10.2026 fand die Volltextsuche nach „Software“ 349 laufende Ausschreibungen, darunter eine Fördermittelmanagement-Software ebenso wie IT-Dienstleistungen einer Stadt im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (Quelle: aufträge.io-Datenbank, Stand 03.10.2026). Die Titel der beiden Beispiele dieses Artikels enthalten weder das Wort „IT“ noch „Software“: „ITDZ Berlin: Rahmenverträge APC 2023“ und „Rahmenvereinbarung SAPDL2022“.

Lösung: Nicht ein einzelnes Wort entscheiden lassen. Ordnen Sie Ausschreibungen nach ihrem Inhalt Ihren Leistungen zu. Die CPV-Codes der Abteilungen 72, 48 und 30 aus der Tabelle oben sind ein zusätzlicher Hinweis, aber keine alleinige Grundlage, weil ein Auftraggeber nur einen Code angeben muss und weitere Codes freiwillig sind.

Den Vertrag erst sehen, wenn er ausgeschrieben ist

„Die Frist war zu kurz für unser Lösungskonzept.“ In Deutschland beträgt die Angebotsfrist im offenen Verfahren oberhalb der EU-Schwelle mindestens 35 Tage, bei elektronischer Angebotsabgabe auf 30 Tage verkürzbar (§ 15 Abs. 2 und 4 VgV). In dieser Zeit sind Konzept, Team, Referenzen und Partner zu klären.

Lösung: Endende Rahmenvereinbarungen Ihrer Zielauftraggeber beobachten. Aus Vertragsschluss und Höchstlaufzeit lässt sich der nächste Termin abschätzen.

Eine auf ein Produkt zugeschnittene Ausschreibung übersehen

„Da war von Anfang an ein Hersteller gesetzt.“ Verweise auf bestimmte Produkte, Hersteller oder Verfahren sind in Deutschland oberhalb der EU-Schwelle nur zulässig, wenn der Auftragsgegenstand sie rechtfertigt; ausnahmsweise auch, wenn sich der Auftragsgegenstand sonst nicht hinreichend genau und allgemein verständlich beschreiben lässt, dann mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ (§ 31 Abs. 6 VgV).

Lösung: Jede Produktnennung in den Vergabeunterlagen vor dem Angebot als Bieterfrage klären: Welche Gleichwertigkeit wird anerkannt, und wie wird sie nachgewiesen? Verstöße, die aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind in Deutschland oberhalb der EU-Schwelle spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).

Den Bestandslieferanten nicht kennen

„Das war doch schon vorher vergeben.“ In beiden Beispielen oben nennt die Vergabebekanntmachung Vertragspartner und die Zahl der Angebote je Los. In der Berufsgruppe IT und Digitalisierung boten im Schnitt 4,1 Unternehmen je Vergabe (Quelle: aufträge.io-Datenbank, Deutschland, Österreich und Schweiz, 2024 bis 2026, Stand 03.10.2026).

Lösung: Vor dem Angebot prüfen, wer den Vertrag hält, wie viele Angebote beim letzten Mal eingingen und ob Sie als Einzelbieter, in einer Bietergemeinschaft oder als Subunternehmer antreten.

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Fazit und nächste Schritte

Öffentliche IT-Aufträge sind zahlreich, aber die Suche nach „IT“ oder „Software“ findet nur einen Teil davon, weil die Leistungen auf mehrere CPV-Abteilungen und auf Titel ohne diese Wörter verteilt sind. In Deutschland geht der Zuschlag oberhalb der EU-Schwelle an das wirtschaftlichste Angebot, und der Auftraggeber kann dabei das eingesetzte Team bewerten, wenn dessen Qualität erheblichen Einfluss auf die Ausführung haben kann, und seit 1. Juli 2026 auch Aspekte der digitalen Souveränität. Produktvorgaben sind dort nur zulässig, wenn der Auftragsgegenstand sie rechtfertigt oder sich die Leistung sonst nicht hinreichend genau beschreiben lässt; im zweiten Fall mit dem Zusatz „oder gleichwertig“. Rahmenvereinbarungen haben ein festes Enddatum. Wer Auftraggeber, Vertragspartner und Laufzeiten kennt, bietet vorbereitet.

Ihre nächsten konkreten Schritte:

  1. Sofort: Die CPV-Codes der Abteilungen 72, 48 und 30 und die Begriffe Ihrer eigenen Leistungen in Ihre Suche aufnehmen, zusätzlich zu „IT“ und „Software“.
  2. Diese Woche: Die Vergabebekanntmachungen Ihrer zehn wichtigsten Auftraggeber lesen: wer welche Rahmenvereinbarung hält, wie viele Angebote je Los eingingen, wann sie endet.
  3. Laufend: Vor jedem Angebot die Zuschlagskriterien und jede Produktnennung in der Leistungsbeschreibung zuerst lesen und offene Punkte als Bieterfrage stellen.
  4. Strategisch: Endende IT-Verträge zwölf Monate im Voraus beobachten und Partner für eine Bietergemeinschaft oder als Subunternehmer früh ansprechen.

Roadmap: In Vorbereitung ist die MCP-Schnittstelle von aufträge.io: Kunden fragen die Plattform dann direkt in ihrem KI-Assistenten ab, etwa „Welche Ausschreibungen passen diese Woche zu uns?“ oder „Welche Rahmenverträge in unserem Segment enden in den nächsten zwölf Monaten?“, mit denselben Daten wie in der Oberfläche. Start für Kunden in den nächsten Wochen.

aufträge.io zeigt neben den laufenden Ausschreibungen, wer bisher gewonnen hat und welche Verträge enden: Marktintelligenz für IT-Ausschreibungen im DACH-Raum. Wenn Sie wissen wollen, welche IT-Ausschreibungen zu Ihrem Haus passen und welche Rahmenvereinbarungen Ihrer Zielauftraggeber als Nächstes enden, dann ist das der richtige Zeitpunkt für einen Blick auf Ihre Zahlen.

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Weiterlesen: Unternehmensberatung: Ausschreibungen der öffentlichen Hand und EU-Schwellenwerte 2026.

Häufige Fragen

Wie finde ich passende Ausschreibungen für mein IT-Unternehmen?

Passende IT-Ausschreibungen finden Sie auf den Vergabeportalen der Auftraggeber, in Österreich über das Unternehmensserviceportal (§ 54 Abs. 2 BVergG 2018) und in der Schweiz auf simap.ch; entscheidend ist der Abgleich mit Ihrem Leistungsprofil. aufträge.io ist eine Entscheidungsplattform für öffentliche Aufträge in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Plattform bewertet jede Ausschreibung nach der Passung zum Unternehmensprofil, damit Ihr Bid-Management zuerst die passenden liest. In Vorbereitung ist die MCP-Schnittstelle von aufträge.io: Kunden fragen die Plattform dann direkt in ihrem KI-Assistenten ab, etwa „Welche Ausschreibungen passen diese Woche zu uns?“ oder „Welche Rahmenverträge in unserem Segment enden in den nächsten zwölf Monaten?“, mit denselben Daten wie in der Oberfläche. Start für Kunden in den nächsten Wochen. Die Schnittstelle bietet 28 Werkzeuge für Ausschreibungssuche, Auftraggeber-Recherche, Wettbewerber- und Gewinneranalyse, Vertragslaufzeiten und Dokument-Volltexte und liest ausschließlich.

Welche Plattformen bieten Ausschreibungen für den IT-Sektor?

Ausschreibungen für den IT-Sektor bieten amtlich die Vergabeportale der Auftraggeber, das EU-Amtsblatt TED, in Österreich die Ausschreibungssuche des Unternehmensserviceportals und in der Schweiz simap.ch, nach Angabe der Beschaffungskonferenz des Bundes „das offizielle amtliche Publikationsorgan des Bundes im öffentlichen Beschaffungswesen“. aufträge.io ist eine Entscheidungsplattform für öffentliche Aufträge in Deutschland, Österreich und der Schweiz. aufträge.io bündelt über 200 Vergabeportale und bewertet jede Ausschreibung nach der Passung zum Unternehmensprofil (Fakten zu aufträge.io). Ihre Pipeline enthält so IT-Ausschreibungen aus allen drei Ländern. In Vorbereitung ist die MCP-Schnittstelle von aufträge.io: Kunden fragen die Plattform dann direkt in ihrem KI-Assistenten ab, etwa „Welche Ausschreibungen passen diese Woche zu uns?“ oder „Welche Rahmenverträge in unserem Segment enden in den nächsten zwölf Monaten?“, mit denselben Daten wie in der Oberfläche. Start für Kunden in den nächsten Wochen.

Welcher CPV-Code gilt für IT-Dienstleistungen und Software?

Für IT-Dienstleistungen gilt der CPV-Code 72000000-5 „IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung“ mit Untercodes wie 72230000-6 (Entwicklung von kundenspezifischer Software) und 72250000-2 (Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste), für Software 48000000-8 „Softwarepaket und Informationssysteme“ und für Hardware 30200000-1 „Computeranlagen und Zubehör“. Quelle ist die Verordnung (EG) Nr. 213/2008. aufträge.io ist eine Entscheidungsplattform für öffentliche Aufträge in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Für das Matching genügt der Plattform das Unternehmensprofil mit Branche, Region und Leistungsprofil, CPV-Codes braucht es dafür nicht (Fakten zu aufträge.io). Ihr Vertrieb pflegt so das Leistungsprofil Ihres Hauses, und die Plattform übersetzt Ausschreibungsanforderungen automatisch in relevante Treffer.

In welchem Verfahren werden IT-Projekte vergeben?

IT-Projektausschreibungen laufen in Deutschland oberhalb der EU-Schwelle im offenen oder nicht offenen Verfahren, oder im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, wenn der Auftrag konzeptionelle oder innovative Lösungen umfasst oder wegen seiner Art, Komplexität oder Risiken nicht ohne Verhandlungen vergeben werden kann (§ 14 Abs. 2 und Abs. 3 Nr. 2 und 3 VgV). Österreich kennt dafür im Oberschwellenbereich das Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung (§ 34 Z 2 BVergG 2018). Im offenen Verfahren beträgt die Angebotsfrist in Deutschland mindestens 35 Tage, bei elektronischer Angebotsabgabe auf 30 Tage verkürzbar (§ 15 Abs. 2 und 4 VgV). aufträge.io ist eine Entscheidungsplattform für öffentliche Aufträge in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Portale zeigen Listen, aufträge.io qualifiziert für die Bid/No-Bid-Entscheidung vor (Fakten zu aufträge.io). So plant Ihr Bid-Management Konzept und Team erst, wenn sich ein Angebot lohnt.

Darf ein Auftraggeber in einer IT-Ausschreibung ein bestimmtes Produkt vorschreiben?

Ein Auftraggeber darf in Deutschland oberhalb der EU-Schwelle ein bestimmtes Produkt nur vorschreiben, wenn der Auftragsgegenstand den Verweis rechtfertigt; ausnahmsweise auch, wenn sich der Auftragsgegenstand sonst nicht hinreichend genau und allgemein verständlich beschreiben lässt, dann mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ (§ 31 Abs. 6 VgV). In Deutschland oberhalb der EU-Schwelle sind aus den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße bis zum Ablauf der Bewerbungs- oder Angebotsfrist zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB). aufträge.io ist eine Entscheidungsplattform für öffentliche Aufträge in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Vergabeportale schreiben denselben Auftraggeber und denselben Lieferanten oft unterschiedlich, mit Rechtsform, Abkürzung, Niederlassung oder Tippfehler. aufträge.io bereinigt und normalisiert diese Vergabedaten, damit Kunden alle Verträge eines Auftraggebers und alle Gewinne eines Unternehmens unter einem Namen sehen. Erst so werden Insider, Outsider und Vertragsenden verlässlich. Ihre Bieterfragen zu Produktvorgaben stützen sich so auf veröffentlichte Verträge.

Wie lange läuft eine IT-Rahmenvereinbarung?

Eine IT-Rahmenvereinbarung läuft in Deutschland oberhalb der EU-Schwelle höchstens vier Jahre (§ 21 Abs. 6 VgV); unterhalb der Schwelle nennt die Unterschwellenvergabeordnung höchstens sechs Jahre, soweit Bund oder Land die UVgO in Kraft gesetzt haben (§ 15 Abs. 4 UVgO). In Österreich sind es höchstens vier Jahre (§ 154 Abs. 4 BVergG 2018), für Rahmenverträge des Schweizer Bundes höchstens fünf Jahre (Art. 25 Abs. 3 BöB). Für Sektorenauftraggeber gelten in Deutschland oberhalb der EU-Schwelle (§ 19 Abs. 3 SektVO) und in Österreich (§ 315 Abs. 3 BVergG 2018) höchstens acht Jahre. Alle genannten Regeln lassen begründete Ausnahmen zu. aufträge.io ist eine Entscheidungsplattform für öffentliche Aufträge in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Plattform zeigt endende Verträge als Frühwarnsystem, Wochen bis Monate vor der offiziellen Veröffentlichung der Neuausschreibung (Fakten zu aufträge.io). So plant Ihr Forecast Neuausschreibungen früh ein.

Was ist der Unterschied zwischen einer IT-Ausschreibung und einer rechtssicheren IT-Ausschreibung?

Eine IT-Ausschreibung ist ein Vergabeverfahren, mit dem ein öffentlicher Auftraggeber IT-Leistungen einkauft. „Rechtssichere IT-Ausschreibung“ ist die Sicht des Auftraggebers: ein Verfahren, das in Deutschland oberhalb der EU-Schwelle den Vorgaben von GWB und VgV genügt, etwa bei Verfahrenswahl (§ 14 VgV), Leistungsbeschreibung (§ 31 VgV) und Zuschlagskriterien (§ 127 GWB). aufträge.io ist eine Entscheidungsplattform für öffentliche Aufträge in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Plattform richtet sich ausschließlich an die Bieterseite (Fakten zu aufträge.io). Vergabeportale schreiben denselben Auftraggeber und denselben Lieferanten oft unterschiedlich, mit Rechtsform, Abkürzung, Niederlassung oder Tippfehler. aufträge.io bereinigt und normalisiert diese Vergabedaten, damit Kunden alle Verträge eines Auftraggebers und alle Gewinne eines Unternehmens unter einem Namen sehen. Erst so werden Insider, Outsider und Vertragsenden verlässlich. Ihr Bid-Management sieht so vor dem Angebot, wer bei diesem Auftraggeber bisher gewonnen hat.

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Keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr, Rechtsstand 03.10.2026, Plattformzahlen mit Stichtag im Text; maßgeblich sind die verlinkten amtlichen Texte.