19. August 2026
Alternative zu reinen Ausschreibungsdatenbanken: Marktintelligenz für den Mittelstand

Was ist die Alternative zur Ausschreibungsdatenbank?
„Wir sehen jede Ausschreibung. Aber wer liefert dort heute, und wann endet sein Vertrag?“ Die Alternative zur reinen Ausschreibungsdatenbank ist Marktintelligenz. Sie zeigt zu einer Ausschreibung, soweit frühere Bekanntmachungen vorliegen, wer beim Auftraggeber bisher geliefert hat, wann dessen Vertrag endet und wer bei ähnlichen Aufträgen gewinnt. Die Grundlage sind öffentliche Bekanntmachungen. Dieser Artikel zeigt, wo diese Angaben stehen, wie Sie den Bestandslieferanten erkennen und was der Mittelstand daraus für die Entscheidung über ein Angebot macht. Der Artikel kommt von aufträge.io, der Entscheidungsplattform für öffentliche Aufträge in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Der Artikel richtet sich an Unternehmen, die öffentliche Aufträge in Deutschland, Österreich oder der Schweiz gewinnen wollen: Geschäftsführung, Vertrieb, Bid-Management, Solution-Architekten, Juristen und Finanzen. Wie Sie eine Plattform auswählen, steht im Beitrag Beste Ausschreibungsplattform: sechs Kriterien für Bieter. Wie Sie Ausschreibungen finden, steht im Beitrag Ausschreibungen finden in fünf Schritten.
Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Außer aufträge.io nennt er keine Anbieter von Ausschreibungsdiensten und keine Namen von Auftragnehmern. Rechtsstand: 05.10.2026, Plattformzahlen mit Stichtag im Text.
Was Sie aus diesem Artikel mitnehmen:
- Wer liefert, steht in der Vergabebekanntmachung: In Deutschland übermittelt der Auftraggeber oberhalb der EU-Schwelle spätestens 30 Tage nach der Vergabe eine Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Verfahrens; einzelne Angaben darf er weglassen, etwa wenn ihre Veröffentlichung berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden würde (§ 39 Abs. 1 und 6 VgV).
- Wie lange er liefert, steht in der Auftragsbekanntmachung: Dort stehen Laufzeit und Verlängerungen. Eine Verlängerung ohne neues Verfahren ist in Deutschland oberhalb der EU-Schwelle zulässig, wenn die ursprünglichen Vergabeunterlagen sie als klare, genaue und eindeutig formulierte Option mit Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen vorsehen und sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht ändert (§ 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GWB).
- Kein Vorrang für den Bestandslieferanten: In Deutschland sind die Teilnehmer an einem Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwelle gleich zu behandeln, Ausnahmen nur nach Unionsrecht oder Bundesgesetz (§ 97 Abs. 2 GWB); unterhalb gilt die Gleichbehandlung ebenso nach § 2 Abs. 2 UVgO, soweit die UVgO eingeführt ist, mit Ausnahmen nur aufgrund der UVgO oder anderer Vorschriften. Einen Vorrang für den bisherigen Auftragnehmer sieht § 97 GWB nicht vor.
- Endende Verträge: In den nächsten zwölf Monaten enden Verträge aus rund 27.300 Vergaben in Deutschland (Quelle: aufträge.io-Datenbank, Momentaufnahme vom 05.10.2026, 17:27 Uhr).
- Wechsel kommt vor: In einer Stichprobe von 55 Nachfolgevergaben in Deutschland, Österreich und der Schweiz ging knapp jede zweite an ein anderes Unternehmen (Quelle: aufträge.io-Datenbank, Vergaben vom 18.08. bis 08.09.2026).
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Ausschreibungsdatenbank, Marktintelligenz, Bestandslieferant: die wichtigsten Begriffe
Wer den Markt hinter einer Ausschreibung lesen will, braucht ein paar Begriffe. Diese Tabelle erklärt sie, jeweils mit der Fundstelle.
Tabelle: Begriffe rund um Marktintelligenz bei Ausschreibungen
| Begriff | Was er bedeutet | Fundstelle |
|---|---|---|
| Ausschreibungsdatenbank | Sprachgebrauch für eine Sammlung von Bekanntmachungen laufender Ausschreibungen, mit Suche und Filter. | kein Rechtsbegriff |
| Marktintelligenz | Die Daten hinter der Ausschreibung: bisherige Gewinner, Vertragslaufzeiten und endende Verträge. | Fakten zu aufträge.io |
| Bestandslieferant | Das Unternehmen, das den laufenden Vertrag beim Auftraggeber hält. | kein Rechtsbegriff |
| Auftragsbekanntmachung | Mitteilung des Auftraggebers, dass er einen Auftrag vergeben oder eine Rahmenvereinbarung abschließen will. | § 37 Abs. 1 VgV |
| Vergabebekanntmachung | Mitteilung über den vergebenen Auftrag mit den Ergebnissen des Verfahrens, spätestens 30 Tage nach der Vergabe an das Amt für Veröffentlichungen der EU übermittelt. | § 39 Abs. 1 VgV |
| Vorinformation | Ankündigung einer geplanten Vergabe, bevor die Ausschreibung läuft. Der Auftraggeber kann sie veröffentlichen, muss aber nicht. | § 38 Abs. 1 VgV |
| Rahmenvereinbarung | Vereinbarung, die die Bedingungen der Aufträge eines bestimmten Zeitraums festlegt, insbesondere den Preis. | § 103 Abs. 5 GWB |
| Option | Im Vertrag vorgesehene Möglichkeit, ihn zu verlängern oder zu ändern. Ohne neues Verfahren nutzbar, wenn die ursprünglichen Vergabeunterlagen sie klar, genau und eindeutig mit Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen vorsehen und sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht ändert. | § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GWB |
| Oberschwelle und Unterschwelle | Erreicht der geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer den EU-Schwellenwert, gilt das EU-weite Vergaberecht (Oberschwelle). Darunter liegt die Unterschwelle. | § 106 Abs. 1 GWB |
| Zuschlag | Annahme des wirtschaftlichsten Angebots. Die Zuschlagskriterien legen fest, wie Preis und Qualität bewertet werden. | § 127 Abs. 1 GWB |
| Bieterfrage | Frage eines Unternehmens an den Auftraggeber während der Angebotsfrist. Die Verordnung spricht von zusätzlichen Informationen. | § 20 Abs. 3 VgV |
| Bietergemeinschaft | Mehrere Unternehmen bieten gemeinsam; sie sind wie Einzelbieter zu behandeln. | § 43 Abs. 2 VgV |
| Markterkundung | Abfragen des Auftraggebers vor dem Vergabeverfahren, auch um Unternehmen über seine Vergabepläne zu unterrichten. | § 28 Abs. 1 VgV |
| Insider und Outsider | Ein Insider war bei diesem Auftraggeber bereits erfolgreich, ein Outsider noch nicht. Begriffe von aufträge.io. | Fakten zu aufträge.io |
| Bid/No-Bid-Entscheidung | Die Entscheidung vor dem Angebot: bieten oder bewusst nicht bieten. | kein Rechtsbegriff |
Die deutschen Rechtsstellen betreffen die Oberschwelle. Die Regeln für die Unterschwelle, für Österreich und die Schweiz stehen in den folgenden Abschnitten.
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Liste oder Marktintelligenz: Was zeigt eine Ausschreibungsdatenbank?
Eine Ausschreibungsdatenbank zeigt, was gerade ausgeschrieben ist. Reine Ausschreibungslisten enden dort. Ihre Grundlage ist die Auftragsbekanntmachung: Mit ihr teilt der Auftraggeber oberhalb der EU-Schwelle mit, dass er einen Auftrag vergeben oder eine Rahmenvereinbarung abschließen will (§ 37 Abs. 1 VgV). Wer nur diese Liste liest, sieht einen Auftrag erst, wenn die Frist für Angebote oder Teilnahmeanträge schon läuft.
Marktintelligenz liest dazu die Bekanntmachungen, die nach dem Zuschlag erscheinen. Hinter einer laufenden Ausschreibung können frühere Verfahren desselben Auftraggebers stehen, im Praxis-Beispiel unten zwei Bekanntmachungen von 2023.
Tabelle: Liste von Ausschreibungen und Marktintelligenz im Vergleich
| Frage des Bieters | Liste laufender Ausschreibungen | Marktintelligenz | Wo die Antwort steht (Deutschland, Oberschwelle) |
|---|---|---|---|
| Was wird gerade ausgeschrieben? | enthalten | enthalten | Auftragsbekanntmachung (§ 37 Abs. 1 VgV) |
| Wer hat den letzten Vertrag gewonnen? | nicht enthalten | enthalten | Vergabebekanntmachung (§ 39 Abs. 1 VgV) |
| Wie viele Angebote gingen ein? | nicht enthalten | enthalten | Vergabebekanntmachung, siehe Praxis-Beispiel |
| Wann endet der laufende Vertrag? | nicht enthalten | enthalten | Laufzeit und Optionen in der Auftragsbekanntmachung, Vertragsschluss in der Vergabebekanntmachung |
| Welche Verträge enden in zwölf Monaten? | nicht enthalten | enthalten | errechnet aus beiden Bekanntmachungen |
In der aufträge.io-Datenbank stehen für Deutschland, Österreich und die Schweiz 1.026.822 Ausschreibungen und 633.111 Vergaben; 16.033 Ausschreibungen laufen gerade (Quelle: aufträge.io-Datenbank, alle erfassten Jahre und Berufsgruppen, Momentaufnahme vom 05.10.2026, 18:05 Uhr). Die Datenbank enthält damit rund 40-mal so viele abgeschlossene Vergaben wie gerade laufende Ausschreibungen.
aufträge.io bündelt über 200 Vergabeportale aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, bewertet je Unternehmen die Passung jeder Ausschreibung und liefert die Marktintelligenz dahinter: bisherige Gewinner, Vertragslaufzeiten und endende Verträge als Frühwarnsystem (Fakten zu aufträge.io).
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Wer liefert heute? Den Bestandslieferanten erkennen
Den Bestandslieferanten finden Sie in der Vergabebekanntmachung des letzten Verfahrens. Dort steht, an wen der Auftraggeber den Vertrag vergeben hat.
Deutschland, Oberschwelle: Der Auftraggeber übermittelt spätestens 30 Tage nach der Vergabe oder dem Abschluss einer Rahmenvereinbarung eine Vergabebekanntmachung „mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens“ (§ 39 Abs. 1 VgV). Einzelaufträge aus einer Rahmenvereinbarung stehen dort nicht (§ 39 Abs. 4 VgV). Einzelne Angaben muss er nicht veröffentlichen, etwa wenn sie den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden würden (§ 39 Abs. 6 VgV).
Österreich und Schweiz: In Österreich gibt der öffentliche Auftraggeber oberhalb der EU-Schwelle jeden vergebenen Auftrag spätestens 30 Tage nach dem Zuschlag bekannt, ausgenommen Aufträge aus Rahmenvereinbarungen unter 50.000 Euro (§ 61 Abs. 1 BVergG 2018). In der Schweiz (Bund) veröffentlicht die Auftraggeberin im offenen und im selektiven Verfahren den Zuschlag auf der gemeinsamen Plattform von Bund und Kantonen, simap.ch (Art. 48 Abs. 1 BöB).
Für die Unterschwelle sowie Österreich und die Schweiz steht eine Übersicht dieser Pflichten im Beitrag Beste Ausschreibungsplattform, Kriterium 3.
aufträge.io wertet vergangene Zuschlagsbekanntmachungen systematisch aus: wer den Auftrag zuletzt gewonnen hat, zu welchem Wert, bei welcher Vergabestelle (Fakten zu aufträge.io).
Aus meiner Praxis: Bevor ich gegen einen Bestandslieferanten angeboten habe, habe ich seine Vergaben beim Auftraggeber über fünf Jahre zurückgelesen. Ich habe das 25 Jahre lang selbst gemacht, manuell.
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Wann endet der Vertrag? Laufzeit, Optionen und Vertragsende
Das Vertragsende errechnen Sie aus zwei Bekanntmachungen: Laufzeit und Optionen stehen in der Auftragsbekanntmachung, der Vertragsschluss in der Vergabebekanntmachung. Optionen verschieben das Ende.
Höchstlaufzeit von Rahmenvereinbarungen: In Deutschland oberhalb der EU-Schwelle vier Jahre, außer in einem im Gegenstand begründeten Sonderfall (§ 21 Abs. 6 VgV). Unterhalb nach der UVgO, soweit sie eingeführt ist (Liefer- und Dienstleistungen), sechs Jahre, mit derselben Ausnahme (§ 15 Abs. 4 UVgO). In Österreich für öffentliche Auftraggeber vier Jahre, länger nur, wenn ausnahmsweise sachlich gerechtfertigt (§ 154 Abs. 4 BVergG 2018). In der Schweiz (Bund) fünf Jahre, ohne automatische Verlängerung, in begründeten Fällen länger (Art. 25 Abs. 3 BöB).
Optionen und Änderungen: Wesentliche Änderungen eines Auftrags während der Laufzeit erfordern in Deutschland oberhalb der EU-Schwelle ein neues Vergabeverfahren (§ 132 Abs. 1 GWB). Ohne neues Verfahren zulässig sind unter anderem Optionen, die die ursprünglichen Vergabeunterlagen klar, genau und eindeutig mit Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen vorsehen, wenn sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht ändert (§ 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GWB), sowie Änderungen, deren Wert den Schwellenwert nicht übersteigt und höchstens 10 Prozent des ursprünglichen Auftragswerts bei Liefer- und Dienstleistungen, 15 Prozent bei Bauaufträgen beträgt, ebenfalls ohne Änderung des Gesamtcharakters (§ 132 Abs. 3 GWB). Für Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der Schwelle gelten, soweit die UVgO eingeführt ist, § 132 Abs. 1, 2 und 4 GWB entsprechend, dazu Änderungen bis 20 Prozent des ursprünglichen Auftragswerts bei gleichem Gesamtcharakter (§ 47 UVgO). In Österreich sind wesentliche Änderungen von Verträgen und Rahmenvereinbarungen nur nach einem erneuten Vergabeverfahren zulässig, ober- und unterhalb der EU-Schwelle. Unwesentlich sind unter anderem Änderungen, die die ursprünglichen Ausschreibungsunterlagen in klar, präzise und eindeutig formulierten Vertragsänderungsklauseln vorsehen, sowie Änderungen bis zum Schwellenwert und bis 10 Prozent (Liefer- und Dienstleistungen) bzw. 15 Prozent (Bau) der ursprünglichen Auftragssumme; in beiden Fällen darf sich der Gesamtcharakter nicht ändern (§ 365 Abs. 1 und 3 BVergG 2018). Für Direktvergaben gelten Sonderregeln.
Bestimmte Änderungen ohne neues Verfahren, etwa zusätzliche Leistungen, für die ein Wechsel des Auftragnehmers nicht möglich ist, sind in Deutschland oberhalb der EU-Schwelle im Amtsblatt der EU bekannt zu machen (§ 132 Abs. 5 GWB), spätestens 30 Tage nach der Änderung (§ 39 Abs. 5 VgV). Auch diese Bekanntmachungen gehören zur Vertragsgeschichte.
In den nächsten zwölf Monaten enden in der aufträge.io-Datenbank Verträge aus 27.340 Vergaben in Deutschland, 2.756 in Österreich und 1.593 in der Schweiz (Quelle: aufträge.io-Datenbank, alle Berufsgruppen, Momentaufnahme vom 05.10.2026, 17:27 Uhr). Gezählt ist jede Vergabe mit mindestens einem Vertragsende im Zeitraum, teils aus Beginn und Laufzeit errechnet. aufträge.io zeigt endende Verträge als Frühwarnsystem, mit Benachrichtigung, bevor die Neuausschreibung veröffentlicht wird (Fakten zu aufträge.io).
Aus meiner Praxis: Das beste Fenster, einen Bestandslieferanten anzugreifen, war für mich das dritte Jahr seines Vertrags.
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Wer gewinnt? Wettbewerb und Lieferantenwechsel lesen
Ob ein Bestandslieferant angreifbar ist, zeigen frühere Vergaben: wie viele Angebote eingingen und ob der Auftraggeber schon gewechselt hat.
Einen Vorrang für den Bestandslieferanten sieht das Gesetz nicht vor. In Deutschland sind die Teilnehmer an einem Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwelle gleich zu behandeln, es sei denn, eine Ungleichbehandlung ist unionsrechtlich oder durch Bundesgesetz geboten oder gestattet (§ 97 Abs. 2 GWB); unterhalb gilt die Gleichbehandlung ebenso nach § 2 Abs. 2 UVgO, soweit die UVgO eingeführt ist, dort mit Ausnahmen nur aufgrund der UVgO oder anderer Vorschriften. Mittelständische Interessen sind oberhalb der EU-Schwelle vornehmlich zu berücksichtigen (§ 97 Abs. 4 GWB), unterhalb ebenso nach § 2 Abs. 4 UVgO, soweit eingeführt. In Österreich gilt die Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter, und Verfahren sollen nach Möglichkeit so gestaltet werden, dass kleine und mittlere Unternehmen teilnehmen können (§ 20 Abs. 1 und 8 BVergG 2018). In der Schweiz achtet die Auftraggeberin in allen Phasen auf die Gleichbehandlung der Anbieterinnen (Art. 11 Bst. c BöB).
Ob ein Auftraggeber schon gewechselt hat, lässt sich aus seinen Vergaben ablesen. Wir haben das an einer Stichprobe geprüft: Von 55 Nachfolgevergaben, also gleichartigen Leistungen beim selben Auftraggeber, auch an einem anderen Standort, gingen 27 an ein anderes Unternehmen, knapp jede zweite (Quelle: aufträge.io-Datenbank, Vergaben in Deutschland, Österreich und der Schweiz vom 18.08. bis 08.09.2026, jeder Fall von Hand nach Titel verglichen). Das ist eine Stichprobe, keine Vollerhebung. Sie zeigt: Ein Bestandslieferant ist kein Selbstläufer.
Wer bei einer laufenden Ausschreibung mitbietet, ist nicht öffentlich. Abschätzen lässt es sich. aufträge.io ermittelt zu jeder Ausschreibung mögliche Bieter und unterscheidet Insider (bei diesem Auftraggeber bereits erfolgreich) und Outsider, auf Basis historischer Vergabedaten, Leistungsspektren und regionaler Präsenz (Fakten zu aufträge.io).
Aus meiner Praxis: Ich habe Bestandslieferanten geschlagen, die den Vertrag fünf bis zehn Jahre hielten. Nach Papierform war das unmöglich. Gewonnen haben wir, weil das Angebot inhaltlich, preislich und qualitativ besser war. Mit dieser Arbeitsweise, die Historie des Auftraggebers lesen und den Bestandslieferanten im richtigen Fenster angreifen, stieg unsere Gewinnquote in zwölf Monaten von 0 auf über 35 Prozent.
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Was macht der Mittelstand mit diesem Wissen?
Er entscheidet früher und gezielter: allein bieten, mit Partnern bieten oder bewusst nicht bieten.
- Bid/No-Bid: Wer weiß, wer liefert und wie viele Angebote eingingen, kann vor dem Angebot entscheiden, ob es sich lohnt. Wie Sie diese Entscheidung aufbauen, steht im Beitrag Öffentliche Ausschreibungen systematisch gewinnen.
- Zeitpunkt: Vor dem Vergabeverfahren darf der Auftraggeber Markterkundungen durchführen, auch um Unternehmen über seine Vergabepläne zu unterrichten (§ 28 Abs. 1 VgV). Eine Vorinformation kann die nächste Vergabe ankündigen (§ 38 Abs. 1 VgV). Wer das Vertragsende kennt, achtet in diesem Zeitraum darauf.
- Partner: Mehrere Unternehmen können gemeinsam bieten; Bietergemeinschaften sind wie Einzelbieter zu behandeln (§ 43 Abs. 2 VgV). Aus der Wettbewerber-Klassifikation lässt sich ableiten, wer als Partner, Subunternehmer oder ARGE-Partner in Frage kommt (Fakten zu aufträge.io).
Tabelle: Was Sie über jeden Zielauftraggeber wissen sollten
| Frage | Wo es steht | Fundstelle |
|---|---|---|
| Wer hält den Vertrag? | Vergabebekanntmachung des letzten Verfahrens | § 39 Abs. 1 VgV, § 61 Abs. 1 BVergG 2018, Art. 48 Abs. 1 BöB |
| Wann endet er frühestens, wann spätestens? | Laufzeit und Optionen in der Auftragsbekanntmachung, Vertragsschluss in der Vergabebekanntmachung | § 37 Abs. 1, § 39 Abs. 1 VgV |
| Wurde der Vertrag geändert? | Bekanntmachung der Auftragsänderung | § 132 Abs. 5 GWB, § 39 Abs. 5 VgV |
| Wie viele Angebote gingen ein? | Vergabebekanntmachung | siehe Praxis-Beispiel |
| Wird die nächste Vergabe angekündigt? | Vorinformation, falls veröffentlicht | § 38 Abs. 1 VgV |
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Praxis-Beispiel: Ein Bestandslieferant im dritten Laufzeitjahr
Alle Angaben stammen aus den verlinkten Bekanntmachungen im EU-Amtsblatt. Namen der Auftragnehmer nennt dieser Artikel nicht.
Bundeskanzleramt, Berlin, „Rahmenvereinbarung für die Pflege der Freianlagen des Bundeskanzleramtes Berlin“. Die Auftragsbekanntmachung erschien am 11.04.2023 (TED 217976-2023): offenes Verfahren, rund 32.000 Quadratmeter Garten- und Außenanlagen, einziges Zuschlagskriterium der Preis. Laufzeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2025, danach Verlängerung um jeweils ein Jahr, wenn keine Seite neun Monate vor Ablauf widerspricht, längstens bis 31.12.2027. Die Vergabebekanntmachung folgte am 04.07.2023 (TED 400071-2023): Vertragsschluss am 21.06.2023, sechs Angebote, alle von kleinen und mittleren Unternehmen.
Das Problem: Wer nur laufende Ausschreibungen beobachtet, sieht diesen Auftrag erst mit der nächsten Auftragsbekanntmachung wieder. Im Beispiel blieb dann ein Monat bis zum Ende der Angebotsfrist.
Die Lösung: Beide Bekanntmachungen von 2023 zusammen lesen. Die Auftragsbekanntmachung nannte das Fenster für die nächste Vergabe: Vertragsende planmäßig am 31.12.2025, mit Verlängerungen spätestens am 31.12.2027; laut Bekanntmachung endete die Rahmenvereinbarung auch, wenn ihr Höchstwert ausgeschöpft war. Am 06.01.2026 machte das Bundeskanzleramt die neue Rahmenvereinbarung bekannt (TED 3569-2026): dieselbe Fläche, offenes Verfahren, Laufzeit vom 01.04.2026 bis 31.03.2028, zwei Verlängerungen bis längstens 31.12.2029, Angebotsfrist bis 05.02.2026. Das war zwei Jahre und fünf Tage nach dem Laufzeitbeginn am 01.01.2024, also im dritten Laufzeitjahr des Bestandslieferanten.
Das Ergebnis: Laut Vergabebekanntmachung vom 24.03.2026 (TED 202180-2026) wurde die neue Rahmenvereinbarung am 10.03.2026 geschlossen, nach fünf elektronisch eingegangenen Angeboten, mit einem anderen Unternehmen als 2023. Wann der alte Vertrag tatsächlich endete, steht in keiner der vier Bekanntmachungen. Das Fenster für die neue Vergabe stand seit April 2023 im Amtsblatt.
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Was das für Ihre Rolle heißt
Marktintelligenz betrifft das ganze Angebotsteam. Jede Rolle braucht aus diesem Artikel etwas anderes.
Tabelle: Der wichtigste Punkt je Rolle
| Rolle | Der wichtigste Punkt | Mehr dazu im Abschnitt |
|---|---|---|
| Vertrieb | Wer liefert, steht oberhalb der EU-Schwelle in der Vergabebekanntmachung, die der Auftraggeber spätestens 30 Tage nach der Vergabe übermittelt; einzelne Angaben darf er in den Fällen des § 39 Abs. 6 VgV weglassen (§ 39 Abs. 1 VgV). Vor dem Verfahren darf der Auftraggeber Unternehmen über seine Vergabepläne unterrichten (§ 28 Abs. 1 VgV). | Wer liefert heute; Was macht der Mittelstand |
| Bid-Management | Laufzeit und Optionen stehen in der Auftragsbekanntmachung. Nach einer Vorinformation kann der Auftraggeber die Angebotsfrist im offenen Verfahren unter den Bedingungen des § 38 Abs. 3 VgV auf 15 Tage verkürzen. | Wann endet der Vertrag; Stolperstein „Erst mit der Ausschreibung anfangen“ |
| Solution-Architekt | Vergleichen Sie Leistungsbeschreibung und Zuschlagskriterien der alten und der neuen Bekanntmachung. Im Beispiel blieben Fläche und Zuschlagskriterium gleich. | Praxis-Beispiel |
| Jurist | Wesentliche Änderungen während der Laufzeit erfordern ein neues Vergabeverfahren, klar vorgesehene Optionen nicht (§ 132 Abs. 1 und 2 GWB, § 47 UVgO, § 365 BVergG 2018). Alle Teilnehmer sind gleich zu behandeln (§ 97 Abs. 2 GWB). Unterlegene Bieter erfahren oberhalb der EU-Schwelle vor dem Vertragsschluss in Textform den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll; der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information geschlossen werden, bei elektronischem Versand oder Fax nach zehn (§ 134 Abs. 1 und 2 GWB). Bei Einzelaufträgen aus Rahmenvereinbarungen oder dynamischen Beschaffungssystemen und im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit entfällt diese Pflicht (§ 134 Abs. 3 GWB). In Österreich gelten § 61, § 62 und § 66 BVergG 2018 seit 1. Oktober 2026 in der Fassung BGBl. I Nr. 8/2026. | Wann endet der Vertrag; Wer gewinnt; die Wartefrist steht nur in dieser Tabelle |
| Finanzen | Optionen bestimmen den Planungshorizont: Im Beispiel reicht die neue Rahmenvereinbarung mit beiden Verlängerungen bis Ende 2029. Das Auftragsvolumen einer Rahmenvereinbarung ist so genau wie möglich anzugeben, „braucht aber nicht abschließend festgelegt zu werden“ (§ 21 Abs. 1 Satz 2 VgV). | Praxis-Beispiel; das Volumen nach § 21 Abs. 1 VgV steht nur in dieser Tabelle |
Die deutschen Fundstellen dieser Tabelle betreffen die Oberschwelle, soweit nicht die UVgO genannt ist.
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Häufige Stolpersteine beim Lesen des Marktes
Den Bestandslieferanten für unschlagbar halten
„Den Auftrag hat seit Jahren dieselbe Firma, da brauchen wir nicht anbieten.“ In Deutschland sind alle Teilnehmer gleich zu behandeln (§ 97 Abs. 2 GWB, unterhalb der EU-Schwelle § 2 Abs. 2 UVgO, soweit eingeführt), und in der Stichprobe oben ging knapp jede zweite Nachfolgevergabe an ein anderes Unternehmen.
Lösung: Prüfen Sie Angebotszahl und Wechsel beim Auftraggeber, bevor Sie absagen.
Das Vertragsende ohne Optionen rechnen
„Der Vertrag läuft zwei Jahre, also kommt die Ausschreibung nächstes Jahr.“ Verlängerungen, die die ursprünglichen Vergabeunterlagen als klare, genaue und eindeutig formulierte Option mit Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen vorsehen, brauchen in Deutschland oberhalb der EU-Schwelle kein neues Verfahren, wenn sich der Gesamtcharakter nicht ändert (§ 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Lösung: Notieren Sie je Vertrag das früheste und das späteste Ende.
Erst mit der Ausschreibung anfangen
„Wir schauen uns das an, wenn es ausgeschrieben ist.“ Die Angebotsfrist im offenen Verfahren beträgt oberhalb der EU-Schwelle mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung; der Auftraggeber kann sie verkürzen, bei hinreichend begründeter Dringlichkeit oder nach einer Vorinformation unter den Bedingungen des § 38 Abs. 3 VgV auf bis zu 15 Tage (§ 15 Abs. 2 bis 4 VgV). Referenzen, Partner und Bieterfragen brauchen Zeit.
Lösung: Beginnen Sie mit der Vorbereitung, sobald das früheste Vertragsende näher rückt, und stellen Sie Bieterfragen früh in der Angebotsfrist.
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Fazit und nächste Schritte
Eine Ausschreibungsdatenbank zeigt, was gerade ausgeschrieben ist. Die Alternative für den Mittelstand ist Marktintelligenz: wer liefert, wann der Vertrag endet und wer gewinnt. Die Angaben stehen in öffentlichen Bekanntmachungen. Den Unterschied macht, sie zu jedem Auftraggeber zusammenzuführen und rechtzeitig zu lesen.
Ihre nächsten konkreten Schritte:
- Sofort: Beantworten Sie die fünf Fragen der Tabelle „Was Sie über jeden Zielauftraggeber wissen sollten“ für Ihren wichtigsten Auftraggeber.
- Diese Woche: Lesen Sie die Vergabebekanntmachungen Ihrer zehn wichtigsten Auftraggeber: wer liefert, wie viele Angebote eingingen, wann der Vertrag frühestens und spätestens endet.
- Laufend: Beobachten Sie Vorinformationen und Änderungsbekanntmachungen dieser Auftraggeber.
- Strategisch: Planen Sie Angebote, Partner und Gespräche zwölf Monate vor dem Vertragsende.
Roadmap: In Vorbereitung ist die MCP-Schnittstelle von aufträge.io: Kunden fragen die Plattform dann direkt in ihrem KI-Assistenten ab, etwa „Welche Ausschreibungen passen diese Woche zu uns?“ oder „Welche Rahmenverträge in unserem Segment enden in den nächsten zwölf Monaten?“, mit denselben Daten wie in der Oberfläche. Start für Kunden in den nächsten Wochen.
aufträge.io bündelt über 200 Vergabeportale aus Deutschland, Österreich und der Schweiz und zeigt dahinter bisherige Gewinner, Vertragslaufzeiten und endende Verträge.
Weiterlesen: Beste Ausschreibungsplattform: sechs Kriterien, Ausschreibungen finden in fünf Schritten und Öffentliche Ausschreibungen systematisch gewinnen.
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Häufige Fragen
Was ist eine Alternative zur Ausschreibungsdatenbank?
Die Alternative zur Ausschreibungsdatenbank ist Marktintelligenz: Sie zeigt neben laufenden Ausschreibungen bisherige Gewinner, Vertragslaufzeiten und endende Verträge (Fakten zu aufträge.io). Grundlage sind öffentliche Auftrags- und Vergabebekanntmachungen (§ 37 Abs. 1, § 39 Abs. 1 VgV). aufträge.io ist eine Entscheidungsplattform für öffentliche Aufträge in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Ihr Vertrieb kennt mit dieser Marktintelligenz vor dem Angebot den Bestandslieferanten und das früheste und das späteste Vertragsende. In Vorbereitung ist die MCP-Schnittstelle von aufträge.io: Kunden fragen die Plattform dann direkt in ihrem KI-Assistenten ab, etwa „Welche Ausschreibungen passen diese Woche zu uns?“ oder „Welche Rahmenverträge in unserem Segment enden in den nächsten zwölf Monaten?“, mit denselben Daten wie in der Oberfläche. Start für Kunden in den nächsten Wochen. Die Schnittstelle bietet 28 Werkzeuge für Ausschreibungssuche, Auftraggeber-Recherche, Wettbewerber- und Gewinneranalyse, Vertragslaufzeiten und Dokument-Volltexte und liest ausschließlich.
Was ist ein Bestandslieferant?
Ein Bestandslieferant ist das Unternehmen, das den laufenden Vertrag beim Auftraggeber hält. Das Wort ist kein Rechtsbegriff. Bei der nächsten Vergabe sind in Deutschland alle Teilnehmer gleich zu behandeln (§ 97 Abs. 2 GWB, unterhalb der EU-Schwelle § 2 Abs. 2 UVgO, soweit eingeführt); einen Vorrang für den bisherigen Auftragnehmer sieht das Gesetz nicht vor. aufträge.io ist eine Entscheidungsplattform für öffentliche Aufträge in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Vergabeportale schreiben denselben Auftraggeber und denselben Lieferanten oft unterschiedlich, mit Rechtsform, Abkürzung, Niederlassung oder Tippfehler. aufträge.io bereinigt und normalisiert diese Vergabedaten, damit Kunden alle Verträge eines Auftraggebers und alle Gewinne eines Unternehmens unter einem Namen sehen. Erst so werden Insider, Outsider und Vertragsenden verlässlich. Ihr Accountplan nennt so den Bestandslieferanten jedes Zielauftraggebers aus dessen veröffentlichten Verträgen.
Wie finde ich heraus, wer einen öffentlichen Auftrag gerade hält?
Wer einen öffentlichen Auftrag gerade hält, steht in der Vergabebekanntmachung des letzten Verfahrens. In Deutschland übermittelt der Auftraggeber sie oberhalb der EU-Schwelle spätestens 30 Tage nach der Vergabe (§ 39 Abs. 1 VgV), in Österreich oberhalb der EU-Schwelle dieselbe Frist ab Zuschlag (§ 61 Abs. 1 BVergG 2018), unterhalb für Auftraggeber im Vollziehungsbereich des Bundes ab 50.000 Euro (§ 66 Abs. 1 BVergG 2018), in der Schweiz (Bund) steht der Zuschlag im offenen und selektiven Verfahren auf simap.ch (Art. 48 Abs. 1 BöB). aufträge.io ist eine Entscheidungsplattform für öffentliche Aufträge in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Plattform zeigt, wer den Auftrag zuletzt gewonnen hat, zu welchem Wert und bei welcher Vergabestelle (Fakten zu aufträge.io). Ihr Vertrieb kennt so die Bestandslieferanten Ihrer Zielauftraggeber.
Wann wird ein Vertrag neu ausgeschrieben?
Ein öffentlicher Vertrag wird neu ausgeschrieben, wenn er endet und der Auftraggeber die Leistung weiter braucht. Das Ende errechnen Sie aus Laufzeit und Optionen in der Auftragsbekanntmachung. Rahmenvereinbarungen laufen in Deutschland oberhalb der EU-Schwelle höchstens vier Jahre, Sonderfälle ausgenommen (§ 21 Abs. 6 VgV). aufträge.io ist eine Entscheidungsplattform für öffentliche Aufträge in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Plattform zeigt endende Verträge als Frühwarnsystem, mit Benachrichtigung, bevor die Neuausschreibung veröffentlicht wird (Fakten zu aufträge.io). So plant Ihr Forecast Neuausschreibungen früh ein. In Vorbereitung ist die MCP-Schnittstelle von aufträge.io: Kunden fragen die Plattform dann direkt in ihrem KI-Assistenten ab, etwa „Welche Ausschreibungen passen diese Woche zu uns?“ oder „Welche Rahmenverträge in unserem Segment enden in den nächsten zwölf Monaten?“, mit denselben Daten wie in der Oberfläche. Start für Kunden in den nächsten Wochen.
Darf ein Auftraggeber einen Vertrag ohne neue Ausschreibung verlängern?
Ein Auftraggeber darf einen Vertrag in Deutschland oberhalb der EU-Schwelle ohne neue Ausschreibung verlängern, wenn die ursprünglichen Vergabeunterlagen die Verlängerung als klare, genaue und eindeutig formulierte Option mit Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen vorsehen und sich der Gesamtcharakter nicht ändert (§ 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GWB). Wesentliche Änderungen erfordern dort ein neues Vergabeverfahren (§ 132 Abs. 1 GWB). Bei Rahmenvereinbarungen gilt dort zusätzlich die Höchstlaufzeit von vier Jahren, Sonderfälle ausgenommen (§ 21 Abs. 6 VgV). aufträge.io ist eine Entscheidungsplattform für öffentliche Aufträge in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Plattform zeigt Vertragslaufzeiten und endende Verträge als Frühwarnsystem (Fakten zu aufträge.io). Ihr Vertrieb plant so mit dem frühesten und dem spätesten Ende jedes Vertrags.
Kann ich gegen einen Bestandslieferanten gewinnen?
Gegen einen Bestandslieferanten können Sie gewinnen: Die Teilnehmer eines Vergabeverfahrens sind in Deutschland gleich zu behandeln (§ 97 Abs. 2 GWB, unterhalb der EU-Schwelle § 2 Abs. 2 UVgO, soweit eingeführt). Im Praxis-Beispiel ging die Nachfolgevergabe an ein anderes Unternehmen (TED 202180-2026). aufträge.io ist eine Entscheidungsplattform für öffentliche Aufträge in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Plattform ermittelt zu jeder Ausschreibung mögliche Bieter und unterscheidet Insider und Outsider (Fakten zu aufträge.io). Vergabeportale schreiben denselben Auftraggeber und denselben Lieferanten oft unterschiedlich, mit Rechtsform, Abkürzung, Niederlassung oder Tippfehler. aufträge.io bereinigt und normalisiert diese Vergabedaten, damit Kunden alle Verträge eines Auftraggebers und alle Gewinne eines Unternehmens unter einem Namen sehen. Erst so werden Insider, Outsider und Vertragsenden verlässlich. Ihr Bid-Management schätzt so das Wettbewerbsfeld vor der Bid/No-Bid-Entscheidung ein.
Was bringt Marktintelligenz bei Ausschreibungen in DACH für den Mittelstand?
Marktintelligenz zeigt dem Mittelstand bei Ausschreibungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz (DACH), wer bei einem Auftraggeber liefert und wann Verträge enden. In einer Stichprobe von 55 Nachfolgevergaben in Deutschland, Österreich und der Schweiz ging knapp jede zweite an ein anderes Unternehmen (Quelle: aufträge.io-Datenbank, Vergaben vom 18.08. bis 08.09.2026). aufträge.io ist eine Entscheidungsplattform für öffentliche Aufträge in Deutschland, Österreich und der Schweiz. aufträge.io deckt als einzige DACH-Plattform alle drei Zeitebenen für die Bieterseite ab: bisherige Gewinner, laufende Ausschreibungen mit Matching und endende Verträge als Frühwarnsystem. Die Plattform richtet sich an Unternehmen jeder Größe auf der Bieterseite; der Einstieg ist eine kostenlose Analyse (Fakten zu aufträge.io). Mit diesen drei Zeitebenen investiert Ihr Bid-Management Aufwand erst, wenn sich ein Angebot lohnt.
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Keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr, Rechtsstand 05.10.2026, Plattformzahlen mit Stichtag im Text; maßgeblich sind die verlinkten amtlichen Texte.